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Der Subventionsabbau trifft den Verbraucher

EEG-Umlage und Stromsteuer für Dynamo-Taschenlampen und Dynamo-Radios

Unmengen von Strom werden erzeugt, ohne dass die eigentlich fällige EEG-Umlage bezahlt wird. Das ist derzeit durchaus noch legal, wird aber durch eine Gesetzesänderung bald geändert werden.

Bis jetzt keine EEG-Umlage für Dynamo-Taschenlampen und Dynamo-Radios
Wer heute ein Dynamo-Radio oder eine Dynamo-Taschenlampe kauft, erzeugt künftig den Strom für den Betrieb des entsprechenden elektrischen Gerätes selbst und muss weder Stromsteuer noch die EEG-Umlage bezahlen. Im Zuge des Subventionsabbaus bei der Stromsteuer und der EEG-Umlage geht es künftig auch Strom erzeugenden Privatpersonen an den Kragen. Künftig muss bei jeder neu gekauften Dynamo-Taschenlampe und bei jedem neu gekauften Dynamo-Radio eine Pauschale für die EEG-Umlage und die Stromsteuer gezahlt werden, deren Höhe sich auf zwei Euro pro Taschenlampe und zehn Euro pro Radio beläuft. Die neue Steuer tritt am 01.April 2013 in Kraft, wobei am ersten Verkaufstag wegen des Feiertages nur Taschenlampenkäufe und eventuelle Radiokäufe an Tankstellen und in Bahnhöfen betroffen sind. Ältere Modelle müssen innerhalb von zwei Monaten bei der Zollverwaltung zur Registrierung angemeldet werden. Das gilt auch bei der Einfuhr entsprechender Geräte aus dem Ausland einschließlich anderer EU-Staaten; auf Grund der fehlenden Zollstellen an EU-Binnengrenzen haben Urlauber nach Rückkehr vierzehn Tage Zeit, die Registrierung vorzunehmen, welche auch im Internet möglich ist. Nach der Registrierung erhält der steuerpflichtige Besitzer einer Dynamo-Taschenlampe oder eines Dynamo-Radios die Möglichkeit, einen Aufkleber mit der Steuernummer auszudrucken. Auf Wunsch wird der Steueraufkleber für das Radio oder die Taschenlampe auch zugeschickt, wofür die Postgebühren zu bezahlen sind. Wer seiner Anmeldepflicht in einer Geschäftsstelle der Zollverwaltung nachkommt, erhält die entsprechende Steuermarke selbstverständlich an Ort und Stelle ausgehändigt.

Weiterhin keine Stromsteuer und keine EEG-Umlage für den Fahrraddynamo
Der Dynamo an der Leeze bleibt auch nach dem 01. April 2013 von der Stromsteuer und der EEG-Umlage befreit. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass im Gegensatz zur Benutzung einer Dynamo-Taschenlampe oder eines Dynamo-Radios der erzeugte Strom üblicherweise sofort vollständig verbraucht und nicht für eine spätere Verwendung gespeichert wird. Die dennoch erfolgende Speicherung von Strom für den Standlichtbetrieb bei Beleuchtungsanlagen an modernen Fahrrädern gilt als Nebenprodukt der Stromerzeugung zum sofortigen Verbrauch, so dass für einen Fahrraddynamo ausnahmsweise die Befreiung von der Stromsteuer und der EEG-Umlage weiterhin gilt. Von dieser Befreiung profitieren Nutzer von Fahrraddynamos auch, wenn sie diese an anderen Fahrzeugen wie einen Tretauto oder einem Tretroller benutzt werden. Nicht befreit sind jedoch nicht fest mit dem Fahrrad verbundene und durch eine Handkurbel aufladbare Lichter für das Rad, da bei diesen der erzeugte Strom zunächst erzeugt sowie gespeichert und erst mit zeitlicher Verzögerung verbraucht wird.


Hinweis: Bitte beachtet, dass dieser Artikel in der Rubrik Humor und am 01.April 2013 veröffentlicht wurde.