Fritzfeld

Abgasplakette – was ändert sich

Abgasplakette - Wo bekommt man sie und für welche Stadt braucht man sie ?

Bis Ende 2009 gab es für die Abgasuntersuchung, die zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde, ein extra AU-Aufkleber als Abgasplakette am Nummernschild angebracht. Diese Untersuchung wird in die Hauptuntersuchung integriert und die Abgasplakette wir dersatzlos gestrichen. Damit bekommt jedes Fahrzeug die HU-Plakette nur, wenn auch die Untersuchung auf Abgase bestanden wird, die auch für die alte Abgasplakette notwendig war.
Weiterhin gilt, dass alle Fahrzeuge regelmäßig alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung müssen und Neuwagen das erste Mal nach drei Jahren. „UMA“ heißt die neue Untersuchung – „Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements“ mit der die Abgasplakette entfällt. Abgasuntersuchung auch separat möglich. In einer anerkannten Werkstatt ist eine separate Untersuchung möglich, die Abgasplakette darf allerdings nur einen Monat vor der HU ausgegeben werden. Die alte Abgasplakette wird dann bei bestandener Hauptuntersuchung vom Prüfpersonal entfernt.

Abgasplakette - Wo bekommt man sie und für welche Stadt braucht man sie ?
Abgasplakette - Wo bekommt man sie und für welche Stadt braucht man sie ?

Wie läuft die Prüfung ab?

Es gibt eine Änderung des Ablaufs der Prüfung, der im direkten Wegfall der Abgasplakette steht. Bei Fahrzeugen, die über einen OBD-Stecker (On-Board-Diagnose) verfügen, wird das Abgasmessgerät in der Prüfstelle mit dem Fahrzeug verbunden. Damit wird das direkte messen im Auspuff mittels einer Sonde nach und nach abgelöst. Für ältere Autos, bei denen das nicht möglich ist, kann in einigen Prüfstellen ein Aufpreis erhoben werden.

Abgasuntersuchung nicht bestanden, was nun?

In solchen Fällen gab es bisher keine Abgasplakette, jetzt wird es auch mit dem „TÜF“ nichts.

Wo kann die Untersuchung durchgeführt werden?

Bei Stationen der DEKRA, TÜV. Bei anerkannten AU-Werkstätten ist eine Abgasuntersuchung ebenfalls möglich, entweder ist ein Prüfer vor Ort, oder die Prüfbescheinigung muss einem Prüfer später vorgelegt werden. Auch die Preise für die Abgasuntersuchung haben sich kaum verändert. Da die Untersuchung weiterhin von Sachverständigenorganisationen durchgeführt wird, sind die Kosten dafür konstant geblieben.

Gültigkeit der Abgasuntersuchung

Die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung ist auch künftig an der „TÜV-Plakette“ abzulesen. In der Mitte steht die Zahl für das Jahr und oben die Zahl für den Monat, an dem die nächste HU fällig ist. Durch den Wegfall der Abgasplakette, ist das alles auf einer Plakette untergebracht.
 

Bescheinigung unbedingt aufbewahren

Es besteht zwar keine Pflicht den Abgasnachweis aufzubewahren, aber es wird von der GTÜ empfohlen, den Nachweis zusammen mit dem HU-Bericht bis zum nächsten HU-Termin aufzubewahren.

Alte Abgasplakette selbst entfernen?

Auf keinen Fall sollte selbst Hand angelegt werden. Reste der alten Abgasplakette, die auf dem Nummernschild zurück geblieben sind, nicht selbst entfernen. Machen Sie den Prüfer darauf aufmerksam, die Prüfstationen haben Aufkleber, die dem Material des Nummernschildes entsprechen. Auch ist es nicht gestattet, die alte Abgasplakette zu entfernen bevor die Abgasuntersuchung durchgeführt wurde.

Tipps und Hilfe finden Sie im Internet unter ADAC.de oder auch auf der Seite der DEKRA.

Abgasplakette - Umweltzonen

  • Seit 01.03. 2007 ist Städten und Kommunen in Deutschland gestattet sogenannte Umweltzonen einzurichten und in diesen für bestimmte Fahrzeuge, die die Normen dafür nicht erfülle, Fahrverbot zu erlassen.
  • Erste Umweltzonen wurden ab 1. Januar 2088 in Berlin und Köln eingerichtet und immer mehr Städte und Gemeinden veröffentlichen Pläne zur Einrichtung weiterer Umweltzonen.
  • Durchfahren dieser Umweltzonen ohne gültige Umweltplakette ist nicht gestattet und wird bei Kontrolle mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Die Maßnahmen sollen der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes, entsprechend der EU-Leitlinien, in den Ballungsräumen dienen.
  • Die Plakette ist in vier Stufen eingeteilt.
  • Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1.
  • Eine rote Plakette gibt es für die Schadstoffklasse 2.
  • Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 3 und 4 erhalten gebe bzw. grüne Plaketten. Diese berechtigen zum uneingeschränkten Befahren der Umweltzonen.