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Damit Urlaub Urlaub bleibt

Arbeit trotz Urlaubes - das lässt sich vermeiden

Es ist ein seltsames Phänomen. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten auch während des Urlaubs. Wobei sich die Urlaubsarbeit gegenüber früher stark gewandelt hat. Führten Arbeitnehmer in früheren Jahren bevorzugt vom Arbeitgeber nicht genehmigte Tätigkeiten während ihrer Ferien durch, indem sie einen befristeten Aushilfsjob annahmen, so arbeiten sie heutzutage häufig für ihren eigentlichen Arbeitgeber, obgleich sie Urlaub haben. Diese Tätigkeit geschieht durchaus mit Wissen und so gut wie immer auch auf einen verklausuliert geäußerten Wunsch des Arbeitgebers. Dass vereinzelt Arbeitnehmer trotz Erholungsurlaubes kleine Nebenverdienstmöglichkeiten über das Internet wahrnehmen, kommt ebenso vor wie gelegentliche Nebentätigkeiten während des Urlaubs beim Helfen in Gaststätten oder auf Bauernhöfen von Bekannten und Freunden. (Wobei das Schreiben eines CIAO-Erfahrungsberichtes durchaus als schwach bezahltes Hobby bezeichnet werden kann, nicht aber das Verbringen ganzer Urlaubstage auf Meinungsplattformen). Wesentlich häufiger ist aber heutzutage das Arbeiten im Urlaub für den eigentlichen Arbeitgeber.

Wie Urlauber für ihren Arbeitgeber arbeiten
Jede mit der Erwerbsarbeit verbundene Tätigkeit ist Arbeit, so dass auch das bloße Lesen der betrieblichen E-Mails bereits als Maloche zu betrachten ist. Die meisten Arbeitnehmer begnügen sich nicht mit dem Lesen der E-Mails, sondern antworten auch auf diese. Für die Beantwortung denken sie naturgemäß über die Aufgabenstellung nach, welche sich aus der empfangenen Mail ergibt. Des Weiteren telefonieren viele Arbeitnehmer auch mit ihrer Abteilung; Vorgesetzte weigern sich sogar, die eigentlich bestehenden Delegationsregeln anzuwenden, so dass sie bei wichtigen Entscheidungen im Urlaub von ihren Untergebenen angerufen werden müssen. Immerhin ist wenigstens die Arbeitszeit geringer als während der normalen Arbeit; die meisten Arbeitnehmer begnügen sich mit weniger als drei Urlaubsarbeitsstunden.

Was sagt der Gesetzgeber?

Der Arbeitgeber darf von keinem Arbeitnehmer verlangen, während des Urlaubs zu arbeiten. Die einzige zulässige Ausnahme ist ein absoluter Notfall. Dieser besteht aber eigentlich nur, wenn außer einem einzigen Mitarbeiter niemand eine bestimmte Aufgabe erfüllen kann – und selbst dann gilt die zusätzliche Einschränkung, dass der Betrieb den Notfall nicht aktiv herbeigeführt haben darf. Wenn Arbeitgeber nicht dafür Sorge tragen, dass jede Aufgabe innerhalb des Unternehmens von mehr als einer Arbeitskraft ausgeführt werden kann, haben sie aber normalerweise bereits aktiv den Notfall herbeigeführt. Zudem schreiben Arbeitszeitgesetz und Urlaubsgesetz zwingend Erholungstage vor. Das Arbeitszeitgesetz bietet zwar die Möglichkeit, eine geringfügige Tätigkeit während des Urlaubs als vom Gesetzgeber geduldet anzusehen, da die meisten seiner Bestimmungen ausdrücklich nicht greifen, wenn der Arbeitsumfang an einem Tag weniger als drei Stunden beträgt; das Urlaubsgesetz erlaubt die Berufstätigkeit im Urlaub aber grundsätzlich nicht. Neben dem Notfall als Ausnahme ist höchstens eine geringfügige bezahlte Tätigkeit möglich, wenn diese der Erholung nicht schadet, so dass nur am Schreibtisch arbeitende Angestellte zwei bis drei Stunden bei der Ernte helfen können. Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten sieht das Urlaubsgesetz Ausnahmen vom Arbeitsverbot vor; in jedem Fall darf der Erholungswert des Urlaubs jedoch nicht unter der Tätigkeit leiden. Wenn die übliche Arbeit weiterhin durchgeführt wird, leidet der Erholungswert der bezahlten Ferien jedoch in jedem Fall. Arbeitgeber wissen durchaus, dass sie während des Urlaubes ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf deren Arbeitsleistung haben. Sie verlangen deswegen die Urlaubsarbeit nicht ausdrücklich; sondern lassen nur durchblicken, dass sie die Kenntnisnahme der dienstlichen Mails und einige weitere Dinge wünschen.

Gesundheit und Arbeit während des Urlaubs

Das Arbeiten während des Erholungsurlaubs führt dazu, dass der Mitarbeiter nicht richtig abschalten kann. Auf diese Weise erhöht es die Gefahr einer späteren Krankmeldung deutlich. Besonders Herzleiden, Kreislauferkrankungen und das Burnout-Syndrom werden gefördert, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während des Erholungsurlaubes arbeitet. Damit erweist sich das Malochen während der Ferien auch für den Arbeitgeber als Bärendienst, denn er muss später hohe Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezahlen. Die Hauptgefahr für die Gesundheit des Arbeitnehmers geht dabei vom Nichtabschalten-Können aus.

Wie können Arbeitnehmer das Arbeiten im Urlaub vermeiden?

Nein sagen ist das wirksamste Mittel gegen die Urlaubsmaloche. Die betrieblichen E-Mails werden selbstverständlich am Ferienort nicht gelesen und am Strand denkt der Mitarbeiter nach Möglichkeit auch nicht an seinen Arbeitsplatz. Wenn der Arbeitgeber eine private E-Mailadresse nachfragt, kann er gerne eine erhalten. Diese unterscheidet sich aber von der Freunden bekannten Mailadresse und wird während der Ferien konsequent nicht aufgerufen. Da Handynummern über Prepaid recht preiswert erhältlich sind, bleibt das Mobilfunkgerät mit der dem Arbeitgeber bekannten Rufnummer während des Urlaubes zu Hause; für die persönlichen Kontakte gibt es ein extra Handy. Dass der Arbeitgeber dennoch die Rufnummer des privaten Handys über Verzeichnisse oder notfalls Facebook ermittelt, kommt selten vor; in vielen Betrieben gilt immerhin der Verhaltenskodex, mit Arbeitnehmern nur über die von ihnen offiziell übermittelten Kommunikationskanäle Kontakt aufzunehmen. Kollegen halten sich übrigens erfahrungsgemäß ebenfalls daran, über Facebook nur private und keine dienstlichen Nachrichten zu verschicken. Übrigens ist der offizielle Facebookauftritt des Unternehmens im Urlaub ebenfalls tabu, da dessen Besuch bereits zum Arbeiten trotz Ferien motiviert.