Auch Garagen müssen gegen Einbruch gesichert sein
Auch Garagen müssen gegen Einbruch gesichert sein
Klaus Ernst

Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch an Garagen fehlen oft

Auch Garagen müssen gegen Einbruch gesichert sein

Hätte ich mich und mein Eigentum besser gegen einen Einbruch schützen können? Diese Frage stellt sich jeder, der einmal von einem Einbruch betroffen worden ist. Oft ist der Einbruchsschaden groß. Neben dem materiellen Verlust hat man oft auch noch enorme Schäden am Gebäude oder an der Einrichtung zu beklagen.
Ein wirksamer mechanischer oder elektronischer Schutz kann oft einen Einbruch verhindern.

Häufig vernachlässigte Bereiche sind fehlende Sicherungsmaßnahme an und in Garagen.
Einbrecher dringen nicht nur in Garagen ein um dort unter Umständen wertvolle Gegenstände zu entwenden, sondern suchen dort nach Verbindungstüren zu den Wohnräumen. Bei allen Neu-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen sollte man unbedingt prüfen, ob zum Beispiel eine Verbindungstür zwischen der Garage und dem Wohngebäude erforderlich ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein Garagenfenster eine absolute Notwendigkeit ist. Denn auch Garagenfenster bieten dem Einbrecher eine zusätzliche und oft leichte Einstiegsmöglichkeit.

Durch den Einbau von einbruchhemmenden Elementen kann man erreichen, dass alle Gebäudeöffnungen der Garage sicher verschlossen werden können. Tore, Fenster und Zwischentüren in Garagen sollte unter Beachtung der Norm DIN V ENV 1627 hergestellt und eingebaut sein. Hierbei ist zu beachten, dass das ausgewählte Produkt mindestens der Widerstandsklasse (WK) zwei zugeordnet ist. Je größer die Widerstandsklasse ist, je größer ist der Einbruchschutz.

Tür- und Fensterbeschläge sind sehr wirkungsvoll, wenn sie, mit Pilzkopf- und Querverriegelungen ausgestattet sind. Dies erschwert jedem Einbrecher den Einstieg. Verglasungen sollten auf jedem Fall aus widerstandsfähigem Verbundglas ausgeführt sein. Darüber hinaus sind oft, an den Scheiben angebrachte, elektronische Sensoren sehr hilfreich.
Damit man einen absolut wirksamen Schutz gegen Einbruch erreicht, sollten alle einbruchhemmenden Bauelemente durch ein autorisiertes Fachunternehmen eingebaut werden. In der Regel bestätigen diese qualifizierten Fachwerkstätten den Einbau der Sicherungsmaßnahmen durch die Übergabe einer entsprechenden Montagbescheinigung. Im Fall der Fälle oft auch wichtiges Dokument gegenüber Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Zusätzliche elektronische Maßnahmen, wie zum Beispiel Alarmanlagen, ergänzen die wirkungsvollen mechanischen Sicherungen an Garagen. Einbrecher haben dann keine Chance.