Bedarfskontrollbetrag - Kindesunterhalt Berechnung 2010
Bedarfskontrollbetrag - Kindesunterhalt Berechnung 2010
Friedenstaube

Die Berechnung des Kinderunterhalts unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrag

Bedarfskontrollbetrag - Kindesunterhalt Berechnung 2010

Immer dann, wenn es zwischen Eltern zu einer Trennung kommt, so müssen gewisse bürokratische Dinge noch während des Trennungsjahr geklärt werden, damit es im Anschluss daran zu einer Scheidung kommen kann. Dazu gehört auch, dass eine Reglung darüber getroffen wird, bei welchem der beiden Elternteile das Kind in Zukunft leben wird. Darüber hat im Zweifel ein Richter zu entscheiden. Wenn das Kind jedoch in einem gewissen Alter ist, in dem es sich bereits äußern kann, so besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass man dem Kind die Entscheidung frei lässt, sodass es selbst entscheiden kann, ob es in Zukunft zusammen mit der Mutter oder doch lieber bei dem Vater leben möchte. Der jeweils andere muss dann für das Kind einen Teil des Unterhals zahlen, denn das Kind hat von beiden Elternteilen einen Anspruch auf einen angemessenen Unterhalt. Dabei spielt jedoch auch die Bedarfskontrollbetrag eine entscheidende Rolle. Man muss immer nur so viel zahlen, sodass es gewisser Bedarfskontrollbetrag erhalten bleibt, von dem man selber noch ein vernünftiges Leben führen kann. Dieser Bedarfskontrollbetrag darf aber auch nicht zu Lasten des Kindes zu hoch bemessen sein. Aber auch zu niedrig darf der Bedarfskontrollbetrag nicht sein, dann es muss davon einiges bezahlt werden. Außerdem möchte der Staat durch den Bedarfskontrollbetrag vermeiden, dass er selbst in die Verantwortung gezogen werden wird und für Kosten aufkommen muss. All diese Funktionen müssen bei der Berechnung des Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt werden. Somit bildet der Bedarfskontrollbetrag eine entscheidende Rolle in dem Prozess der Berechnung des Unterhalts für das Kind.

Die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage für den Bedarfskontrollbetrag

Aus der Düsseldorfer Tabelle kann man einen Betrag entnehmen, welcher dem Kind zugeführt werden sollte. Dabei muss jedoch auch der Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt werden. In der Düsseldorfer Tabelle wird nämlich nur darauf geachtet, wie viel Geld das Kind von dem Elternteil bekommen soll, welcher berufstätig ist. An dieser Stelle wird das Einkommen des Elternteils eingesetzt. Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden wie alt das Kind ist. Auf diese Art und Weise kann man einen Betrag errechnen, welcher dem Kind zugeführt werden sollte. In den seltensten Fällen wird das Kind jedoch das erhalten, was bei einer Berechnung mit der Düsseldorfer Tabelle als Ergebnis herauskommt. Denn der Bedarfskontrollbetrag wird hier in keinster Weise berücksichtigt. Außerdem müssen weitere Ausgaben des Elternteils berücksichtigt werden, welches Geld verdient. So müssen gewisse Kosten in Abzug gebracht werden, die sich nicht vermeiden lassen. Dies gehört ebenfalls zu dem Bedarfskontrollbetrag.

Der Bedarfskontrollbetrag als ein Streit vor Gericht

Oftmals wird es jedoch nicht gelingen, dass das Kind freiwillig auf Geld verzichtet, welches ihm nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht. Denn auch als Kind braucht man Geld, um sich gewisse Dinge leisten zu können. Dazu gehört vor allem auch die Bildung, die in den letzten Jahren immer teurer geworden ist, jedoch gleichzeitig auch immer eine wichtigere Rolle spielt, sodass man sie nicht aus den Augen verlieren darf. Wenn es nicht gelingen sollte, ohne einen Richter oder einen Mediator, eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sein können, muss der Bedarfskontrollbetrag vor Gericht entschieden werden. Dazu müssen alle Einnahmen, aber auch alle Ausgaben vorgelegt werden. Es handelt sich dabei um einen Aufwand, der bürokratisch gesehen, nicht gerade gering ausfallen wird. Aus diesem Grunde sollte man auch darüber nachdenken, den Bedarfskontrollbetrag selbst und ohne einen gesetzlichen Richter festzulegen. Oft gibt es auch Anwälte, die bereit sind bei der Bestimmung des Bedarfskontrollbetrag behilflich zu sein. Manchmal kann es auch so gelingen eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sein können. Denn auch vor Gericht das Verfahren muss bezahlt werden, was Geld ist, was in Abzug gebracht werden muss.