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Bei einer Arbeitslosigkeit muss auch das Nebeneinkommen durch einen Blog beim Amt angegeben werden!

Aufgrund der heutzutage sehr schwankenden Wirtschaftslage kann die Arbeitslosigkeit für einen Angestellten sehr überraschend kommen. Das Resultat aus einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist zumeist der direkte Gang zum Arbeitsamt, wo der frischgebackene Arbeitslose die Übernahme der Lebenshaltungskosten beantragen muss.

Da sich viele Blogger heutzutage durch ihr geliebtes Hobby einige Euro dazu verdienen, sollte bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder von Hartz4 unbedingt beachtet werden, dass dieses Nebeneinkommen durch die eigenen Blogs grundsätzlich angegeben werden muss! Das zuständige Amt überprüft daraufhin, ob der arbeitslose Blogger zeitgleich ein Nebeneinkommen und Arbeitslosengeld beziehen darf. Daher sollte sich ein Blogger bereits im Vorfeld über das wichtige Thema Nebeneinkommen und Arbeitslosengeld informieren.

Ob ein Blogger zeitgleich die Erträge durch das Nebeneinkommen und Arbeitslosengeld erhalten wird, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Beispielsweise darf die Nebentätigkeit, in unserem Fallbeispiel das Bloggen, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Ferner muss die Nebentätigkeit prinzipiell bereits bei der Antragsstellung angeben werden, da ansonsten eine Sperre der Bezüge droht! Als Nebeneinkommen gilt in diesem Fall der aus dem Bloggen resultierende Nettobetrag. Der Nettobetrag errechnet sich wiederum durch den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Steuern vom brutto eingenommenen Geld.

Fällt dieser Nettobetrag unter den sogenannten Freibetrag von 165 Euro pro Monat, so wird das Nebeneinkommen nicht in die Berechnung der Höhe der Bezüge miteinbezogen, beziehungsweise von der tatsächlichen Unterstützungshöhe abgezogen. Der Blogger muss die Höhe seines Nebeneinkommen im Rahmen der Antragsstellung grundsätzlich nachweisen und hierfür vorgefertigte Formulare ausfüllen.

Da Blogger jedoch als Selbstständige zählen und das Einkommen durch die Blogs konstant schwankt, verlangen die Arbeitsämter in der Regel die Vorlage der letzten Steuerklärung oder des aktuellen Einkommensteuerbescheids. Auch ist es in manchen Bundesländern erforderlich, für diesen Nachweis regelmäßig die Bankauszüge vorzulegen, was vor allem häufig bei Hartz4 verlangt wird.