Bereinigtes Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt, Elterngeld, Unterhalt und Pfändung
Bereinigtes Nettoeinkommen als Grundlage zur Berechnung des Kinderunterhalts
In Deutschland kommt es immer häufiger vor, dass der Kindesunterhalt berechnet werden muss. Das spielt immer dann eine Rolle, wenn eine Ehe scheitert, sodass es zur Trennung kommt. Die Scheidung ist jedoch erst dann möglich, wenn auf der einen Seite ein Trennungsjahr gelebt worden ist und auf der anderen Seite eine Regelung bezüglich des Unterhalts für die gemeinsamen Kinder getroffen worden ist. Zur Berechnung des Kinderunterhalts wird zumeist die Düsseldorfer Tabelle genommen. Hier kann man sich daran orientieren, wie viel Geld dem Kind zumindest in etwa zustehen wird. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wie alt das Kind ist. Dabei muss man jedoch auch gewisse Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen, die das Kind individuell hat. So kann eine musikalische Förderung geboten sein, die entsprechend Geld kostet. Auch wenn andere Fördermaßnahmen finanziert werden müssen, so muss man bei der Berechnung des Unterhalts für das Kind Rücksicht darauf nehmen. Auf der anderen Seite spielt es jedoch auch eine Rolle, wie viele Kinder es sind, die einen Unterhalt bekommen sollen. Je mehr Kinder zu verpflegen sind, desto weniger Geld wird es sein, was für jedes einzelne Kind zur Verfügung steht. Man muss jedoch auch berücksichtigen, wie viel Geld das Elternteil verdient, welches zum Unterhalt verpflichtet ist. Hier zählt jedoch am Ende nicht das, was auf dem Lohn- oder Gehaltszettel steht, sondern vielmehr das Bereinigtes Nettoeinkommen.
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Die Berechnung des Bereinigtes Nettoeinkommen
Wenn man das Bereinigtes Nettoeinkommen berechnen möchte, so muss man in einem ersten Schritt das Geld nehmen, welches pro Monat verdient wird. Dazu gehört vor allem der Job, aber auch Einnahmen, die man nebenbei hat, indem man zum Beispiel einem Nebenjob nachgeht. All diese Punkte müssen auf einer Seite, nämlich der Einnahmeseite notiert werden. Dabei handelt es sich jedoch noch lange nicht um das Bereinigtes Nettoeinkommen. Denn das Bereinigtes Nettoeinkommen erhält man erst dann, wenn man die Ausgaben in Abzug bringt. Das Einkommen minus die Ausgaben sind also quasi das Bereinigtes Nettoeinkommen. Jedoch ist dies eine sehr vereinfachte Beschreibung des Bereinigtes Nettoeinkommen. Denn in den meisten Fällen wird man nicht jede Ausgabe in das Bereinigtes Nettoeinkommen fassen können, denn wenn dies möglich wäre, gäbe es schon gar kein Bereinigtes Nettoeinkommen mehr. Vielmehr kann man bei dem Bereinigtes Nettoeinkommen nur die Ausgaben in Abzug bringen, die offensichtlich notwendig sind und nicht vermieden werden können. Wenn man diese Berechnung durchgeführt hat, kann man guten Gewissens vom Bereinigtes Nettoeinkommen sprechen. Zudem sollte man beim Bereinigtes Nettoeinkommen daran denken, dass es auch Ausgaben geben kann, die man heute noch nicht sicher vorhersagen kann. Diese sollte man zumindest beim Bereinigtes Nettoeinkommen in das Gespräch einbringen, sodass auch das Kind weiß, dass sich der Unterhalt, den es bekommen wird, in Zukunft noch verändern kann.
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Bereinigtes Nettoeinkommen - Berechnung des Kindesunterhalts
Wenn man die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung nehmen möchte, dann muss man beim Einkommen des Elternteils, welches zum Unterhalt verpflichtet sein wird, den nun berechneten Betrag nehmen und gerade nicht den Betrag, der als Lohn oder Gehalt bezahlt wird. Denn wenn man diesen wählen würde, müsste so viel Unterhalt für das Kind gezahlt werden, dass man am Ende selber gar keine Chance mehr hat mit dem übrig gebliebenen Geld zu leben. Auch dies soll vermieden werden, denn es soll ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen, aber gleichermaßen schützendwerten Interessen gefunden werden. Dabei sollte man auch immer an Veränderungen in der Zukunft denken, die man eventuell auch nicht beeinflussen kann. So kann ein Job verloren gehen und auch für diese Zeiten muss über eine Lösung nachgedacht werden. Zumeist wird man jedoch erst einmal den Kindesunterhalt für heute berechnen und im Falle von Veränderungen eine Neuberechnung durchführen.
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