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Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Absicherung gegen Vermögensschäden

Berufshaftpflichtversicherung für Rechsanwälte

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Absicherung gegen Vermögensschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung ist eine zwingend vorgeschriebene Absicherung für praktizierende Rechtsanwälte. Diese muss bereits bei der Erstzulassung vorliegen. Während der gesamten Tätigkeit als Anwalt muss die Absicherung der zuständigen Rechtsanwaltskammer ohne Unterbrechung nachgewiesen werden können. Ohne Nachweis kann die Zulassung zur Tätigkeit als Rechtsanwalt vorenthalten oder nachträglich entzogen werden.

Diese Vorschrift ist sinnvoll, da Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte ohne weiteres eine Höhe erreichen können, die von einer Privatperson nicht zu begleichen sind. Mit dieser Absicherung besteht Schutz sowohl für die private als auch für die berufliche Existenz.

Mindestumfang der Versicherungssumme und jährliches Absicherungsmaximum

Als Mindestversicherungssumme sind 250.000 € pro Versicherungsfall vorgesehen. Es können jedoch auch andere Summen als Minimum je nach voraussichtlichem Risiko vereinbart werden.

Die jährliche Höchstleistung wird als das vierfache der Mindestversicherungssumme angesetzt. Bei 250.000 € pro Fall würde die Maximalleistung pro Jahr bei 1.000.000 € liegen.

Standardisierte Leistungen einer Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung

Die Versicherung unterstützt Rechtsanwälte, wenn gegen diese aufgrund eines angenommenen Fehlverhaltens Schadensersatzansprüche erhoben werden. Im Detail geht es um tatsächliche Vermögensschäden, die dem Mandanten durch mangelnde Sorgfalt des Anwalts entstanden sind.


Dabei kann es sich um dem Kunden entgangene Vorteile oder entstandene Nachteile handeln. In der Versicherung sind die folgenden Leistungen enthalten:

  • Der Versicherer überprüft im Interesse des Versicherten, ob die erhobenen Schadensersatzforderungen berechtigt sind.
  • Wenn dies zutrifft, übernimmt der Versicherer die Regulierung der erforderlichen Zahlungen in Höhe der vertraglich verabredeten Summen. Der Versicherte hat dabei einen Eigenanteil von 1% der Kosten zu tragen.
  • Unberechtigte Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt.
  • Wenn die Angelegenheit vor Gericht verhandelt wird, hilft der Versicherer darüber hinaus bei der Auswahl und Finanzierung des Rechtsbeistandes des Versicherten.

Beispiele für Vermögensschäden aus fehlerhafter Arbeit des Rechtsanwalts

Ein Vermögensschaden für den Mandanten kann u.a. aus den folgenden Umständen entstehen:

  • Der Anwalt hat dem Mandanten eine nicht zutreffende Rechtsauskunft erteilt.
  • Die Beratung des Mandanten durch den Anwalt war nicht umfangreich genug.                
  • Die Prozessführung des Anwalts war fehlerhaft.
  • Wichtige Termine oder Fristen wurden durch den Anwalt oder ein Mitglied seiner Kanzlei nicht eingehalten, was zu Nachteilen innerhalb des Verfahrens führte.
  • Die Vertragsgestaltung zwischen Anwalt und Mandant war fehlerfrei.

All diese Gesichtspunkte können beispielsweise dazu beitragen, dass ein Prozess mit guten Erfolgsaussichten aufgrund des Fehlverhaltens des Anwalts verloren wird oder der Mandant nicht zu seinem vollen Recht kommt. Unter diesen Umständen haftet der Anwalt.