Alexander Brahmst

Finanzen & Versicherungen

Bestattungsvorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es?

Über den eigenen Tod reden, ist in vielen Familien nicht Gang und Gebe. Wünsche zur eigenen Beerdigung werden entweder im Testament festgehalten oder nicht angesprochen. Dabei haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten noch zu Lebzeiten die Bestattungsvorsorge zu regeln und somit ihre Hinterbliebenen nicht nur finanziell, sondern auch emotional zu entlasten. Dabei kann die Bestattung einfach geplant werden mit einer Bestattungsverfügung, Sterbegeldversicherung oder mit einem Vorsorgevertrag.

Bestattungsverfügung –Art der Beerdigung zu Lebzeiten regeln

Die erste Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist die Bestattungsverfügung. Hier werden die Wünsche für die eigene Beerdigung festgehalten. Häufig halten Menschen ihre letzten Wünsche im Testament fest und hoffe, dass ihre Angehörigen die Wünsche respektieren. Problem dabei ist jedoch, dass ein Testament häufig erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Auf der anderen Seite sind die Erben nicht immer auch für die Organisation der Beerdigung zuständig.

Inhalt einer Bestattungsverfügung ist der Inhalt der Grabrede, die gewünschte Bestattungsart (zum Beispiel See- oder Feuerbestattung) und die Ausrichtungsart der Trauerfeier. Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge gibt es auch auf http://bestattungsvorsorge-heute.de/ zu lesen.

Bestattungsvorsorge mit einem Vorsorgevertrag regeln

Die zweite Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist der Abschluss eines Vorsorgevertrags. Viele Bestattungsunternehmen bieten solche Verträge an. Hier wird nicht nur alles Organisatorische zur Beerdigung festgehalten, sondern zugleich auch die Kosten beglichen. Der Verbraucher legt zusammen mit dem Bestatter die Details, wie Art der Beerdigung, Ablauf der Trauerfeier oder die Art des Sargs, fest.

Problematisch bei dieser Form der Bestattungsvorsorge ist, dass bei einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens nicht garantiert wird, dass der Vorsorgevertrag eingehalten wird. Viele Menschen entscheiden sich dennoch für einen Vorsorgevertrag, weil auf der einen Seite die Beerdigung geregelt ist und auf der anderen Seite die Bestattung auch bezahlt wurde, sodass die Hinterbliebenen keine Kosten haben.

Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge – finanziell gut abgesichert

Als letzte Möglichkeit der Bestattungsvorsorge bietet sich die private Sterbegeldversicherung an. Denn seit dem Jahr 2004 gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen keine finanzielle Unterstützung mehr für Hinterbliebene. Lediglich bei Tod durch einen Arbeitsunfall leistet die gesetzliche Unfallversicherung noch ein Sterbegeld.

Die private Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Das heißt: Es werden zum Beispiel monatlich Beiträge bezahlt und im Leistungsfall – hier der Tod des Versicherungsnehmers- wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Die Versicherungssumme liegt natürlich viel geringer als bei einer Risikolebensversicherung. Häufig zwischen 2.000 und 10.000 Euro je nach Art der Beerdigung. Eine Beerdigung mit Sarg, Trauerfeier und –Redner und Friedhofsgebühren und Grabnutzung kann schnell um die 8.000 Euro kosten.

Manch Versicherer bietet nicht nur eine klassische Sterbegeldversicherung, sondern auch Unterstützung im Versicherungsfall an. Die Allianz zum Beispiel bietet ihren Kunden zusätzlich noch Unterstützung bei den Vorbereitungen der Beerdigung an.