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Eine beliebte Anlageform läuft aus

Bundesschatzbriefe - ab 2013 gibt es sie nicht mehr

Dieser Artikel über den Bundesschatzbrief gehört zu meiner losen Artikelreihe über Begriffe aus der Vergangenheit, da die letzte Ausgabe der Bundesschatzbriefe im Jahr 2012 erfolgt. Danach wird diese durchaus beliebte Anlageform eingestellt. Nicht etwa, weil sich nicht genügend Abnehmer finden, sondern wegen der mit der Ausgabe verbundenen hohen Kosten. Wahrscheinlich aber auch, weil die Bundesrepublik Deutschland trotz der internationalen Finanzkrise zu den Staaten mit guter Bonität gehört und am Finanzmarkt Kredite zu Zinsen aufnehmen kann, die von Erwerbern der Bundesschatzbriefe als zu niedrig tatsächlich nicht mehr akzeptiert werden.

Was waren Bundesschatzbriefe?

Bundesschatzbriefe gab es in zwei Typen. Der Bundesschatzbrief A hatte eine Laufzeit von sechs Jahren, wobei die Zinsen jährlich ausgezahlt wurden. Beim Bundesschatzbrief Typ B mit einer Laufzeit von sieben Jahren wurden die Zinsen erst am Ende der Laufzeit gesammelt ausgezahlt. Anleger hatten die Möglichkeit, Bundesschatzbriefe bis zu festgelegten Höchstbeträgen vorzeitig zurückzugeben. Erwünscht war das Ausnutzen dieser Möglichkeit natürlich nicht; konsequenterweise waren die Zinsen der Bundesschatzbriefe gestaffelt, so dass es sich für den Anleger lohnte, die Papiere bis zum Ende der Laufzeit zu behalten. Mit Bundesschatzbriefen nahm die Bundesrepublik Deutschland Kredite bei ihren Bürgern und Einwohnern auf.

Wer konnte Bundesschatzbriefe erwerben?

Bundesschatzbriefe konnten von allen natürlichen Personen erworben werden. Institutionellen Anlegern standen die Bundesschatzbriefe als Anlageinstrument grundsätzlich nicht zur Verfügung. Lediglich als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und religiöse Gemeinschaften waren neben den natürlichen Personen zum Erwerb von Bundesschatzbriefen berechtigt. Auf Wunsch konnten Bundesschatzbriefe spesenfrei über die Deutsche Finanzagentur verwahrt werden.

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