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Berliner Testament Muster, Gratis Vorlage

Das Beliner Testament

Stressfrei erben mit dem Berliner Testament


Wenn ein Elternteil stirbt, dann ist das auch für die Kinder immer ein trauriger Moment. Der Tod von Vater oder Mutter kann aber auch eine böse Überraschung sein, und zwar immer dann, wenn der verstorbene Vater der Mutter das komplette Vermögen hinterlassen hat und die Kinder nicht einmal den Pflichtteil bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Eltern ein sogenanntes Berliner Testament haben.
Das Berliner Testament Muster schließt die Kinder von der Erbfolge aus, wenn einer der Eltern stirbt, erst wenn beide Eltern nicht mehr am Leben sind, dann erben die Kinder. Viele Ehepaare entscheiden sich bewusst für das Berliner Testament, damit der überlebende Ehepartner seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten kann. Auch wenn es innerhalb einer Familie zu Streitigkeiten oder sogar zur einem Zerwürfnis kommt, dann verhindert das Berliner Testament, dass die Kinder das Vermögen ihrer Eltern erben können.

Berliner Testament Muster

eien Vorlage wie sie ein Testament erstellen

Wie könnte ein Berliner Testament aussehen?


Ehegatten, die sich für ein Berliner Testament entscheiden, können einen Mustertext nach ihren Vorstellungen entwerfen und diesen Text später von einem Notar beglaubigen lassen. Ein Text für das Berliner Testament könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:


• Wir, das Ehepaar Karl und Helga Mustermann, setzen uns hiermit gegenseitig als alleinige Vollerben ein. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen unsere Kinder Susanne und Karin unser Vermögen zu gleichen Teilen erben. Das gilt auch dann, wenn wir durch einen Unfall gleichzeitig ums Leben kommen.


• Derjenige, der von uns beiden länger lebt, dem bleibt es vorbehalten, den Anteil des Erbes unserer Kinder jederzeit zu ändern, aber ohne dass die Vollerbenstellung dabei wegfällt. Außer unseren Kindern soll keine andere Person als Erbe bestimmt werden.

• Wenn eine unserer Töchter einen Pflichtanteil am Erbe nach dem Tod des Erstverstorbenen für sich geltend machen möchte, dann werden sie und auch ihre Kinder von der Schlusserbefolge ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Klausel gilt aber nicht mehr, wenn derjenige von uns, der länger lebt, dies ausdrücklich im Testament wünscht.

• Sollte eines unserer Kinder den gesetzlichen Pflichtteil nach dem Tod des zuerst Verstorbenen für sich geltend machen, dann erbt das andere Kind seinen Pflichtteil als Vermächtnis, das im Schlusserbfall fällig wird.

• Wenn der überlebende Ehepartner erneut heiratet, muss er den Kindern ihren Erbteil nach dem Tod des zuerst Verstorbenen auszahlen. Maßgeblich für den Wert und die Fälligkeit der Auszahlung ist der genaue Zeitpunkt der Wiederheirat.

Köln, den 23. April 2012 Karl Mustermann

Köln, den 23.April 2012 Helga Mustermann

Zum Notar gehen

Auch wenn es im Internet viele Mustertexte gibt, wer ein Berliner Testament aufsetzen will, das Gültigkeit hat, der muss zu einem Notar gehen. Viele sind immer noch der Ansicht, dass ein Besuch bei einem Notar nur Geld kostet und ein selbst verfasstes Testament vollkommen ausreicht. Wer so denkt, der sollte sich nicht wundern, wenn es Streit ums Erbe gibt. Erbstreitigkeiten sind sehr langwierig und ein Rechtsstreit kostet eine Menge Geld, die Gebühr für den Notar muss hingegen nur einmal bezahlt werden. Auch ein Berliner Testament ist nur dann gültig, wenn es von einem Notar aufgesetzt wurde, denn nur dann können die Erben auch einen Erbschein bekommen.