Das Kautionssparbuch – Ein Vergleich zwischen Postbank und Sparkasse
Das Kautionssparbuch – Ein Vergleich zwischen Postbank und Sparkasse
Isabell

Finanzen & Versicherungen

Das Kautionssparbuch – Ein Vergleich zwischen Postbank und Sparkasse

Geht man als Mieter ein Mietverhältnis ein, dann verlangen Vermieter eine Mietkaution, die bis zu drei Nettokaltmieten der vereinbarten Miete betragen darf. Und zwar zu Recht, denn nicht selten verursachen nicht zahlende Mieter hohe Unkosten. Nicht nur was einen Mietausfall sondern auch die Kosten einer eventuellen Räumung betrifft. Diese Kaution wird im Regelfall nicht bar hinterlegt, sondern auf ein zunächst „neutrales“ Konto eingezahlt. So besteht für beide Seiten maximale Sicherheit.

Mietkautionskonten als Kautionssparbuch

Banken bieten ihren Kunden so genannte „Mietkautionskonten“ an, die im Regelfall als Kautionssparbuch eröffnet werden. Das Kautionssparbuch wird meist auf Namen des Mieters eröffnet. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass die Zinsen für dieses Kautionssparbuch steuerrechtlich seinen eigenen Kapitalerträgen zugerechnet werden und somit mittels Freistellungsauftrag freigestellt werden können. So erfolgt keine Besteuerung der Zinsen. Rein technisch ist das Kautionssparbuch nichts anderes als ein gewöhnliches Sparbuch – mit einem entscheidenden Unterschied. Für solch ein Kautionssparbuch wird ein Verpfändungsvertrag geschlossen, der dem Vermieter die Sicherheit gibt, im Falle einer Nichtzahlung der Miete an das auf dem Buch befindliche Geld zu gelangen. Im Gegenzug kann er dieses jedoch nicht ohne Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen verfügen. Die Bank bzw. Sparkasse garantiert, dass die entsprechenden Fristen eingehalten werden und der Kunde in diesem Fall benachrichtigt wird. So kann er gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
 

Bearbeitungsgebühen für die Einrichtung vom Kautionssparbuch- Ein Vergleich zwischen Sparkasse und Postbank

Das Kautionssparbuch kann bei fast allen Banken und Sparkassen eröffnet werden. Wie bei allen Produkten gibt es jedoch auch hier zum Teil erhebliche Konditionsunterschiede. Was sofort auffällt sind die Bearbeitungskosten der Sparkassen. Je nach ortsansässiger Sparkasse werden für die Einrichtung vom Kautionssparbuch Bearbeitungsgebühren bis zu 30,- € fällig. Diese Gebühr kann von den einzelnen Häusern jedoch individuell festgelegt werden. Eine pauschale Aussage für alle Sparkassen auf Bundesebene ist hierzu deshalb leider nicht möglich. Die genaue Höhe dieser Gebühr sollte vor der Eröffnung erfragt werden. Die Postbank erhebt hingegen keine Gebühr für die Kontoeröffnung. Ein Sparbuch kann kostenlos eröffnet werden und auch die Verpfändung des Guthabens ist kostenfrei. Alle nötigen Formulare können im Internet abgerufen und ausgedruckt werden. So kann auch die Unterschrift des Vermieters bereits vor Eröffnung des Kautionssparbuches eingeholt werden. Das macht die eigentliche Kontoeröffnung unkomplizierter, da eine Verpfändung rechtlich erst dann erfolgt, wenn beide Parteien unterschrieben haben. Erhält man das Verpfändungsformular erst bei der Eröffnung des Kontos, dann erfolgt noch keine Umstellung in ein Kautionssparbuch. Man müsste also noch einmal zum Kreditinstitut.

Attraktiven Konditionen für ein Kautionssparbuch- Ein Vergleich zwischen Postbank und Sparkasse

Für das Kautionssparbuch fallen Zinsen an. Im Falle einer Inanspruchnahme der Kaution stehen diese dem Vermieter zu. Da das jedoch nicht der Regelfall ist, hat ein Kunde natürlich selbst Interesse an möglichst attraktiven Konditionen für sein Kautionssparbuch. Denn über die Jahre kann einiges an Zinsen zusammen kommen. Bei einem Vergleich zwischen Sparkasse und Postbank fällt auf, dass die Sparkassen das Guthaben der Kautionssparbücher meist besser verzinsen als es bei der Postbank der Fall ist. Während Kunden der Postbank 0,2% pro Jahr Zinsgutschrift erhalten sind es bei den Sparkassen meist 0,5%. Wie auch bei den Bearbeitungsgebühren kann auch dieser Zinssatz der Sparkasse regional unterschiedlich sein. Sicher ist ein Zinsunterschied von 0,3% nicht extrem groß. Allerdings muss man individuell berücksichtigen, um welchen Betrag auf dem Kautionssparbuch es geht und mit welcher Laufzeit man rechnet. Handelt es sich um einen relativ großen Betrag und eine vermutlich lange Laufzeit, dann kann die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr bei attraktiverem Zinssatz durchaus lohnen.
 

Das Kautionssparbuch- Die rechtlichen Grundlagen

Was die rechtlichen Grundlagen betrifft gibt es natürlich keine Unterschiede. Alle Banken sind verpflichtet, sich bei eventuellen Zugriffen auf das Kautionssparbuch beim Mieter zu melden. Auch die Einhaltung der Fristen ist bei allen Banken und Sparkassen identisch. Wichtig: Wird ein Kautionssparbuch nicht bei der Hausbank eröffnet – zum Beispiel aufgrund besserer Konditionen – dann ist es wichtig, alle Kontaktdaten immer aktuell zu halten. Was banal klingt führt in der Praxis oft zu Problemen: Kann das Kreditinstitut den Mieter bei einer Verfügung über das Kautionssparbuch nicht informieren, dann besteht für die Bank bzw. Sparkasse keine Haftung mehr. Der Kunde könnte folglich auch keinen Widerspruch gegen eine unberechtigte Verfügung vom Kautionssparbuch einlegen.