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Der richtige Motorrad Drosselsatz für das Zweirad

Der richtige Motorrad Drosselsatz für das Zweirad

Der Motorrad Drosselsatz und die rechtlichen Grundsätze


Ob man sich ein Motorrad zugelegt hat, oder dies eventuell bald in Planung stehen sollte, einige Kenntnisse über einen Motorrad Drosselsatz sollte sich der Fahrer oder der Halter aneignen. Schließlich geht es dabei um nicht nur reine technische Möglichkeiten, sondern auch um rechtliche Hintergründe. Im Folgenden sollen einige Aspekte genannt sein, die helfen sollen, sich mit dieser Materie näher vertraut zu machen.


Der Wunsch nach einem eigenen Zweirad teilen wohl nicht nur jugendliche Fahrer, sondern auch möglicherweise ältere Semester. Oftmals haben es da die älteren Semester einfacher, da einige Einschränkungen, auch mittels Motorrad Drosselsatz, im Rahmen einer Berechtigung zum Fahren eines Zweirades bei Ihnen wegfallen. Vor allem jugendliche Fahrer sollten sich an die gesetzlichen Einschränkungen halten, da es sonst nicht nur teuer und gefährlich werden kann, sondern auch schnell den neuen Führerschein kosten kann. Sehr viele Fahrer erwerben bereits mit 16 ihren Führerschein. Dabei steht dann die Klasse A1 im Vordergrund, mit dem man als Fahrer die Berechtigung erhält, Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ zu fahren. Eine weitere Einschränkung ist die maximale Leistung, die mit 11 kW ausgewiesen ist. Mit diesem Führerschein und dem oben genannten Alter ist dann das Motorrad entweder mechanisch oder elektrisch so zu drosseln, dass nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreicht werden kann. Dies beinhaltet allerdings auch, dass selbst nach dem vollendeten 18ten Lebensjahr das Motorrad nicht mehr als 11 kW an Leistung haben darf. Nur die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit, ob mechanisch oder elektrisch, darf entfernt werden. In diesem Zusammenhang sollte der Halter des Fahrzeuges auch nicht den Weg zum TÜV vergessen, denn diese Maßnahmen müssen darüber festgehalten und als technisch korrekt bestätigt sein.
Wer gern mehr als 11 kW fahren möchte, kommt nicht darum herum, den sogenannten großen Führerschein abzulegen. Dieser ist dann förmlich ausgedrückt der Motorradführerschein Klasse A. Jedoch ist dieser Führerschein noch kein absoluter Freifahrtschein, denn auch dieser hat bestimmte Einschränkungen. So liegt die Begrenzung damit immer noch bei 25 kW, und unter Umständen muss eine anderer Motorrad Drosselsatz her. Auch das Verhältnis von Leistung zu Gewicht ist eindeutig ausgewiesen, und so nicht 0,16 kW/kg übersteigen. Einschränkungen auf den Hubraum oder auf die Geschwindigkeit bezogen, liegen nicht mehr vor. 2 Jahre nach dem vollendeten 18ten Lebensjahr entfallen auch diese Einschränkungen. Somit kann man dann alles fahren, was der Zweiradmarkt hergibt. Wer schon über 25 Jahre war, nach dem er seinen Führerschein bestand, muss die vorgenannten zwei Jahre jedoch nicht warten, und kann gleich sein Zweirad in vollem Umfang genießen. Sollte jedoch die bestandenen Ür4fung vor dem 25ten Geburtstag sein, muss man dennoch zwei Jahre warten. Also gut überlegen, zu welchem Zeitpunkt man seinen Führerschein besteht.

Es wird also wesentlich unterschieden, ob es sich um eine Reduzierung der Leistung sich handelt, oder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist. So kann der Halter über einen Motorrad Drosselsatz eine optimale Einstellung vornehmen, ohne auf Fahrgenuss zu verzichten, aber dennoch den gesetzlichen Regelungen voll entsprechen. Dies bezieht sich vor allem, solange man selbst nur eine Maschine bis 11 kW fährt. Wer darüber hinaus sein Fahrvergnügen haben möchte, kommt, insofern man das Alter hat, um den großen Führerschein nicht herum. Denn wer seinen 18ten Geburtstag gefeiert hat, und nur über die Klasse A1 verfügt, darf nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit verändern, aber nicht die Leistung des Motors. Daher sollte man sich beim Kauf einer Maschine auch darüber informieren, in wieweit eine Werksdrosselung vorhanden ist, um daraus resultierend sich eventuell über eine eigene Nachrüstung informieren zu können. Dies bezieht sich nicht nur auf neue Werksmaschinen, sondern auch, oder anders gesagt besonders bei gebraucht gekauften Maschinen. Sollte bei einem gebrauchten Motorrad eine Drosselung vorhanden sein, sind dem Käufer alle Papiere vorzulegen. Im Fahrzeugschein sollten Eintragungen vorhanden sein, wie vom Verkäufer angegeben.

Bei einer Drosselung unterscheidet man die mechanische und die elektrische Ausführung. So wird bei einer mechanischen Drosselung eine einfache Querschnittsverengung vollzogen, die ein optimales Strömen des Gases verhindert. Dabei wird die Leistung reduziert. Im Gegensatz dazu unterbricht eine elektrische Drosselung bei einer vorher festgelegten Drehzahl den Zündfunken. Demzufolge wird es unmöglich, den Motor in einen höheren Drehzahlbereich zu bringen. Die mechanische und elektrische Drosselung findet auch oft in Kombination ihre Anwendung. Die am meisten verbreitete Form der Drosselung ist die mechanische Art. Bei der Wahl der Drosselung sollte man stets darauf achten, dass sowohl die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, und alle Änderungen am Fahrzeug auch im Fahrzeugschein verbrieft sind. Dies bewahrt den Halter und Fahrer vor rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen und bewahrt vor allem den Versicherungschutz.