Die Abgeltungssteuer umgehen




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25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag

Die Abgeltungssteuer umgehen
Die Abgeltungssteuer leert Taschen

Bislang wurden die Zinsen und Dividenden aus dem Wertpapierhandel mit einer Abgeltungssteuer besteuert, die Wertsteigerung aber nicht, wenn diese Wertpapiere über 12 Monate gehalten wurden. Das hat sich zu 2009 geändert. Nun werden auch die Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer belastet, dieses bedeutet, dass der Wertpapierhandel etwas unrentabler geworden ist, wenn nicht kurzfristig sondern auf lange Sicht angelegt wurde. Glücklicherweise werden aber die Verluste von den Gewinnen abgezogen, um nur diese realen Gewinne zu belasten, ansonsten würden viele Anleger noch größere Verluste einfahren. Wer somit mit seinen Wertpapieren eine gute Rendite erzielen möchte, der muss die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag berücksichtigen. Wer zudem noch Kirchensteuer bezahlen muss, der muss diese auf seine Gewinne auch noch berücksichtigen. Diese Neuregelung mit der "Abgeltungssteuer" führt nun dazu, dass für die Anleger der Anreiz, die Aktien über 12 Monate zu halten wegfällt, es können kurzfristige Gewinne mitgenommen werden, es kann noch offensiver spekuliert werden.

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Foto: Renate Kalloch/pixelio.de

Wenn dadurch gespart werden kann

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Der Abgeltungssteuer ausweichen

Wer seine Wertpapiere vor 2009 erstanden hat, der ist durch die neue Abgeltungssteuer auf Kursgewinne meistens nicht betroffen und sollte diese Wertpapiere somit noch länger halten, um noch mehr steuerfreie Gewinne zu generieren. Wer aber gerade beginnt, sein Kapital anzulegen, der sollte sich überlegen, in eine wertpapiergebundene Lebensversicherung zu investieren. Diese muss wenigstens 12 Jahre bestehen und sie darf erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Es handelt sich somit um eine langfristige Kapitalanlage, an die man nur dann vorzeitig heran kommt, wenn die Abgeltungssteuer entrichtet wird. Ansonsten muss aber nur der halbe Steuersatz der Einkommenssteuer entrichtet werden. Somit kann der geschickte Anleger mit einer langfristigen Anlage in eine wertpapiergebundene Lebensversicherung erheblich an der Abgeltungssteuer sparen. Wer für sein Alter vorsorgen kann, der sollte sich somit über diese Anlageform Gedanken machen, um an der Abgeltungssteuer zu sparen.

Erst einmal Gewinne einfahren

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Vorteile durch die wertpapiergebundene Lebensversicherung

Wer sich für die wertpapiergebundene Lebensversicherung entscheidet, der kann zuerst einmal ohne die Abgeltungssteuer investieren und somit rechnet sich der Zinseszins richtig. Die geminderte Abgeltungssteuer wird erst entrichtet, wenn diese Kapitalanlage ausgezahlt wird. Wer nun dringend außerplanmäßig Kapital benötigt, der kann auf dieses Kapital zugreifen, wenn die Ablagesteuer entrichtet wird. Wer bis zum 60. Lebensjahr durchhält, der kann an der Abgeltungssteuer richtig sparen. Der Anleger geht somit nicht das Risiko ein, dass er gar nicht an sein Geld kann oder erhebliche Verkaufsverluste eingeht. Wer die Abgeltungssteuer entrichtet, der kann auch Kapital aus der wertpapiergebundenen Lebensversicherung abziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich diese Anlage aber durch Zinsen und Zinseszinsen sehr gut vermehren. Natürlich wird die Abgeltungssteuer im Endeffekt nicht komplett aufgehoben, sie wird aber deutlich gemindert und das Geld kann bestimmt jeder im Alter noch gut gebrauchen.

Der Abgeltungssteuer Freibetrag für Zinsen und Dividenden

Auch vor 2009 gab es den Steuerfreibetrag von 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Verheiratete. Das hat sich auch weiterhin nicht geändert. Den Abschlagssteuer Freibetrag gibt es auch ab 2009 für Zinserträge und Dividenden. Kursgewinne werden hier aber nicht berücksichtigt. Somit ist es für den Anleger wenigstens noch möglich, dass die Zinsen und Dividenden auch weiterhin um die Versteuerung vorbei führen zu können, solange diese Erträge im Steuerfreibetrag bleiben. Ansonsten muss für die Zinsen und Dividenden ebenfalls die Abgeltungssteuer entrichtet werden.

Auch vor 2009 gab es den Steuerfreibetrag von 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Verheiratete. Das hat sich auch weiterhin nicht geändert. Den Abschlagssteuer Freibetrag gibt es auch ab 2009 für Zinserträge und Dividenden. Kursgewinne werden hier aber nicht berücksichtigt. Somit ist es für den Anleger wenigstens noch möglich, dass die Zinsen und Dividenden auch weiterhin um die Versteuerung vorbei führen zu können, solange diese Erträge im Steuerfreibetrag bleiben. Ansonsten muss für die Zinsen und Dividenden ebenfalls die Abgeltungssteuer entrichtet werden.

Auch mit der neuen Abgeltungssteuer bleibt der Wertpapierhandel attraktiv. Wenn man zurückblickt, dann hatten die Anleger hier auf lange Sicht die höchsten Erträge. An dieser Tendenz wird sich wohl auch für die Zukunft nichts ändern. Natürlich gibt es beim Wertpapierhandel ein sehr großes Risiko. Viele Anleger müssen die Abgeltungssteuer gar nicht entrichten, da sie insgesamt einen Verlust verbuchen müssen. Aber im Großen und Ganzen verspricht der Wertpapierhandel auch trotz der neuen Abgeltungssteuer die höchsten Renditen.

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