Die Abmahnung im Arbeitsrecht




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Die gelbe Karte des Arbeitsrechts

Bevor im Arbeitsrecht eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, ist im Regelfall eine Abmahnung erforderlich. Sie ist praktisch die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht, wobei allerdings nicht jede Abmahnung wirklich zu einer Kündigung führen muss.
Manchmal soll sie tatsächlich nur ein Warnschuss vor den Bug sein. Dann kann gerade, wenn man die Sachen nicht eskalieren lässt, manchmal das Arbeitsverhältnis wieder "einrenken".

Die folgenden verschiedenen Artikel beleuchten die arbeitsrechtliche Abmahnung aus Sicht der Empfänger, das heißt der Arbeitnehmer, die dann natürlich nach den entsprechenden Fehlern suchen.
http://individualarbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/haeufige_fehler_be...

Der Arbeitgeber auf der anderen Seite möchte natürlich Fehler vermeiden. Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen, allerdings ist es empfehlenswert das Ganze schriftlich zu machen und sich dabei an dem Muster aus dem folgenden Artikel zu orientieren
http://individualarbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/wie-formuliere-ich...

Wenn dann beide Parteien des Arbeitsverhältnisses die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollen, dann kommt es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, dessen Pro und vor allem Contra man sich aus Arbeitnehmersicht gut überlegen sollte, auch wenn das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung von unrichtigen Abmahnungen gegeben hat.
http://individualarbeitsrecht.suite101.de/article.cfm/abmahnungsprozess_...