Johannes

Erziehung & Kinder

Die Basics über Immobilien

Das Wort Immobilie wird in den Rechtwortschatz oft verwendet. Dieses Wort bezeichnet also ein nicht beweglicher Gegenstand wie ein Grundstück oder ein Gebäude. Wenn man von einen Grundstück alleine spricht, nennt man das auch die Liegenschaft. In den Immobilienbereich gibt es auch unterschiedliche Berufzweige. Zum Beispiel das Gebäudemanagement, der Immobilienmakler oder die Hypothekenbanken.

Die Basics über Immobilien
Die Basics über Immobilien

Kaufen, Bauen, Verkaufen

Bei den Immobilien gibt es noch spezielle Unterbegriffe, zum Beispiel die Gewerbeimmobilie, die Sozialimmobilie und die Wohnimmobilie. Die Gewerbeimmobilie beinhaltet noch Räume die ausschließlich oder bloß vor übergehend für den gewerblichen Gebrauch zur Verfügung stehen. Bei denn Sozialimmobilie handelt es sich Gebäude die auch für die Gesundheit, Krankenhäuser oder Kliniken zur Verfügungen stehen. In diesen Immobilien werden dann Krankheiten erkannt, behandelt oder rehabilitiert. Aber in diesem Bereich zählen auch die Wohnungen oder die Gebäude hinein, wo man alte Leute, behinderte und pflegebedürftige Menschen oder schwerstkranke und sterbende Menschen das Wohnen erleichtert. Man bringt diese Menschen in Altenwohnheime oder in Pflegeheime unter. Hier werden diese Menschen eine Betreuung und die notwindige Pflege erteilt. Aber auch die Kinderheime, die Obdachlosenheime und die Jugendheime kommen in diesen Bereich hin ein. Die Wohnimmobilie ist ein errichtetes Gebäude was man nur für das Wohnen errichtet hat. Weil die Immobilien nicht beweglich sind, kann man diese nur durch den Eigentumserwerb kaufen. Damit man eine Immobilie dem Eigenen nennen kann muss man erstmal drei Schritte durch laufen. Der erste Schritt ist von einem Notar den beurkundeten Kaufvertrag zu erhalten. Der zweite Schritt wäre dann eine notariell beurkundete Einigung über den eigentlichen Eigentumsübergang. Bei dem dritten Schritt wird dann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Aber auch Immobilien können die gleichen Rechte haben wie bewegliche Gegenstände. Bei diesen Rechten zählt man das Grundpfandrechte oder die Dienstbarkeiten. Unter den Dienstbarkeiten zählt man die Wegerechte, die Reglungen zum Wasserrecht. Wenn man dann eine Immobilie käuflich erworben hat, muss man auch die Grundsteuer entrichten. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird an die Gemeinde gezahlt. Die Höhe der Grundsteuer hängt dann von denn Einheitswert der Immobilie und von den Hebesatz ab. Die öffentlich-rechtlichen, die mildtätigen, die religiösen und die wissenschaftlichen Immobilien sind von dieser Grundsteuer befreit. Neben denn Grundsteuer fallen bei einer Immobilie auch noch andere Gebühren an die gezahlt werden müssen. Zum Beispiel die Grundbuchssteuer und die Grunderwerbsteuer. Wenn man dann ein leeres Grundstück bebauen will, braucht man von der Baubehörde eine Baugenehmigung. Diese Begenehmigung ist in denn Baurecht fest verankert. Bei der Baugenehmigung wird geprüft ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Es werden aber nicht alle öffentlich-rechtlicher Vorschriften geprüft, dadurch ist diese Genehmigung eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit alle Vorschriften auf der Baustelle eingehalten werden ist der leidende Bauherr verantwortlich. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss man noch einige Vorraussetzungen erfüllen. Der Antrag muss vollständig bei dem Bauamt eingehen, hier zu gehören die Bauzeichnungen, die Baubeschreibungen und die Energiebilanz, usw. Der Antrag wird dann auf den bauordnungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes und den bauplanungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Diese Überprüfung unterliegt der Bauordnung, der Raumordnung und den Verordnungen. Wenn man einen Antrag stellt, lässt der Bauherr die umliegenden Nachbarn mit unterschreiben. Durch diese Unterschriften erteilen die Nachbarn ihr Einverständnis und können später keinen Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen. Diese Baugenehmigung benötigt man auch für eine Bauliche Veränderung am Gebäude und für den Abriss eines Gebäudes. Will man eine Immobilie verkaufen, kann man eine Wertermittlung durchführen lassen. Die Wertermittlung eines Gebäudes unterliegt der Wertermittlungsverordnung. Das ist eine Amtliche Verordnung, die im BauGB unter der Kategorie Grundlage des § 199 BauGB steht. Bei der Wertermittlung macht man das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Die Wertermittlung wird in der Regel von einem Sachverständigen durchgeführt. Will man eine bestehende Immobilie kaufen gibt es das Maklerbüro und den Makler. Sie setzen ihre Angebote ins Internet.