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Eine Rentenvorsorge vom Arbeitgeber ist für nahezu jeden Arbeitnehmer eine lohnende Investition

Die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Alter kaum ausreichen um den gewöhnten Lebensstandard halten zu können. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich daher für eine private Rentenversicherung um die finanziellen Einschnitte nach Rentenbeginn zu minimieren. Das Angebot ist vielfältig und für viele Laien kaum zu überschauen, denn jede Versicherung hat Vor- und Nachteile. Der Interessent sollte sich daher vor Vertragsunterzeichnung genau informieren. Mehr Informationen über die Betriebsrente erhält man auf money-online.de.

Eine betriebliche Altersvorsorge ist für nahezu jeden Arbeitnehmer eine lohnende Investition. Diese Rentenversicherung wird über den Arbeitgeber abgeschlossen. Das Suchen einer guten Versicherung hat sich somit erübrigt, denn diese wird vom Arbeitgeber zugewiesen. Ein anderer entscheidende Vorteil ist die Tatsache, dass der Betrag, der für die Vorsorge vorgesehen ist, direkt vom Einkommen abgezogen wird. Dadurch entfallen für diesen Betrag auch die Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer hat sozusagen einen doppelten Effekt erzielt: Die volle Summe, ohne Abzüge, steht ihm für die Versicherung zur Verfügung. Er kann dabei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansparen.

Die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die Vorteile der Betriebsrente

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren

Auch für den Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersvorsorge einige Vorteile. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen. Diese freuen sich über ein vielfältiges soziales Engagement des Arbeitgebers und belohnen dies durch ihre Treue und Einsatzbereitschaft dem Unternehmen gegenüber. Außerdem muss auch der Arbeitgeber keine Abgaben für die Sparsumme zahlen, so dass auch er sparen kann. Viele Arbeitgeber sind daher bereit auch ihren Beitrag für die Rentenversicherung zu zahlen. Diese Zahlung ist jedoch freiwillig.

Der Arbeitgeber kann seinerseits entscheiden für welche Art der Altersvorsorge er sich für sein Unternehmen entscheidet. So besteht die Möglichkeit der Direktzusagen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer direkt die Rente später zahlt. Aber auch eine Direktversicherung ist möglich. Hierbei erfolgt die Altersvorsorge über ein Versicherungsprodukt. Jeder Arbeitnehmer sollte sich bei seinem Arbeitgeber über die im Unternehmen üblicherweise angebotene, betriebliche Altersvorsorge informieren.
 

Sicherheit der Ansprüche

Sollte der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden muss er sich keine Sorgen um seine Anwartschaften zu machen. Solange die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind, hat er nach wie vor Anspruch auf die gesetzliche Altersvorsorge. Zu den Unverfallbarkeitsfristen gehören beispielsweise das Austrittsalter und die Betriebsgehörigkeit bis zur Kündigung. Auch hier sollte sich der Arbeitnehmer vor der Unterschrift des Vertrages über die Rahmenbedingungen des Betriebes informieren.

Obwohl die betriebliche Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer attraktiv ist wird sie vor allem von Führungskräften in Anspruch genommen. Durch ihr höheres Einkommen ist die steuerliche Ersparnis für sie besonders interessant. Aber auch für alle anderen Arbeitnehmer ist sie eine absolut lohnende Investition um später nicht hohe finanzielle Defizite zu erleiden.

Neben der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente sollte die Privatrente das dritte Standbein der optimalen Altersversorgung bilden. Die Vorsorgemöglichkeiten sind in den letzten Jahren durch die Einführung der staatlich geförderten Riester Rente und der Rürup Rente wesentlich verbessert worden. Weitere Informationen dazu kann man hier http://www.ruerup-riester-rente.net/ erhalten.