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Selbstständige entscheiden sich in der Regel für eine private Krankenversicherung. Aus gutem Grund, denn normalerweise ist dies die günstigste Versicherungsart.

Die private Krankenversicherung – für Selbstständige oft die bessere Wahl

Wer sich selbstständig macht, steht vor der Frage, wie er sich in Zukunft krankenversichern soll. Besonders für Existenzgründer, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn noch kein hohes Einkommen erzielen, ist die gesetzliche Krankenkasse viel zu teuer. Zwar kann sich jeder Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, der Mindestbetrag liegt jedoch für Selbstständige bei ca. 280 € im Monat, für Geringverdiener ein stolzer Betrag.
Eine private Krankenversicherung ist, zumindest wenn man den Basistarif wählt, normalerweise wesentlich günstiger.

Die private Krankenversicherung – für Selbstständige oft die bessere Wahl
Die private Krankenversicherung – für Selbstständige oft die bessere Wahl

Die gesetzliche Krankenkasse für selbstständige Geringverdiener

Theoretisch haben Selbstständige mit geringem Einkommen die Möglichkeit, sich auch in der gesetzlichen Krankenkasse günstiger zu versichern. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige zuvor entweder zwölf Monate am Stück gesetzlich krankenversichert war oder aber in den letzten fünf Jahren insgesamt für 24 Monate.
Selbstständige zahlen jedoch in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Betrag, der Arbeitgeberanteil fällt natürlich weg. Viele Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung wie beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind bei einer selbstständigen Tätigkeit ebenfalls nicht gegeben. Da sich der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richtet, wäre die gesetzliche Krankenkasse prinzipiell die günstigste Wahl für Selbstständige, die nur sehr wenig verdienen. Das Problem ist jedoch, dass für Selbstständige automatisch die Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung herangezogen wird. Diese lag im Jahre 2010 bei 40.950 €. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 280 €. Wer als Selbstständiger weniger verdient, muss dies nachweisen, damit der monatliche Beitrag gesenkt wird. Als Nachweis akzeptieren die gesetzlichen Krankenkassen jedoch lediglich den Steuerbescheid. Hier liegt das Paradoxon für Existenzgründer. Wer sich selbstständig macht, wird nicht gleich im ersten Jahr einen Steuerbescheid vorlegen können. Dies gilt ganz besonders für Kleinunternehmer und Geringverdiener, die ihre Umsatzsteuererklärung nicht vierteljährlich abgeben.

Wann ist die private Krankenversicherung für Selbstständige nicht ratsam?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, denn die private Krankenversicherung ist für Selbstständige nur dann interessant, wenn sie gesund sind, kaum Vorerkrankungen vorliegen und das Eintrittsalter nicht hoch ist. Wer erst in höherem Alter in die private Krankenversicherung eintreten möchte, zahlt entsprechend hohe Beiträge. Dies gilt ebenfalls für Personen mit chronischen Erkrankungen, behandlungsintensiven Vorerkrankungen und weiteren Risikofaktoren. Bevor man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte man sich auf jeden Fall ausführlich beraten lassen und Angebote der verschiedenen Versicherungen einholen.