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Diebstahl im Urlaub: Was tun?

Für die meisten ist Urlaub die schönste Zeit des Jahres. Doch das süße Nichtstun ist schnell vorbei, wenn das Handy, Portemonaie oder gleich das Auto verschwunden sind. Ein geschickter Dieb lenkt die Urlauber ab oder täuscht einen unabsichtlichen Zusammenstoß vor, während er mit flinken Fingern das Diebesgut an sich bringt. Damit der Urlaub danach nicht gelaufen ist, sollte man einige Schritte beachten.

Wenn der Diebstahl bemerkt ist, muss schnell gehandelt werden. Als erstes gilt es die örtliche Polizei zu verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dieser Schritt ist wichtig, denn Banken und Versicherungen kommen für die entstandenen Schäden erst auf, wenn ein Protokoll beziehungsweise ein Beweis für den Diebstahl vorliegt.

Oftmals kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Wann diese genau zahlt, kommt aus die Umstände des Diebstahls an. Diebstahl in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern wird durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Täter sich gewaltsam Zutritt verschaffen und Türen oder Fenster aufhebeln. Gleiches gilt für Raub auf offener Straße: Wird dem Opfer die Handtasche entrissen oder mit einer Waffe bedroht, springt hier ebenfalls die Versicherung ein. Ganz anders sieht es aus, wenn der Hausrat nicht ausreichend sicher weggeschlossen wurde. Bei einem offenen Fenster oder mit einem Zweitschlüssel geöffnete Türen und Fenster besteht aufgrunddessen kein Versicherungsschutz und man bleibt auf dem Schaden sitzen.

Bei Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte sollte man diese schnellstmöglich sperren lassen. Für Bankkarten gibt es seit 2005 der international gültigen Sperrnotruf: 116 116. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar. Mit nur einem Anruf kann das Diebstahlopfer verschiedenste Karten sperren. Aus dem Ausland wählt man die +49 vor. Bei EC- und Bankkarten muss der Kunde die Kontonummer nennen, bei Kreditkarten reicht der Bankname.

Neben den Bankkarten sollten auch die Unternehmen der anderen Karten, zum Beispiel die der Krankenkassenkarte, die sich in deutschen Portemonaies finden, über den Verlust informiert werden. Je nach Vertrag muss der Kunde möglicherweise selbst dafür gerade stehen. Der Personalausweis, die Kfz-Papiere und der Führerschein können nur von deutschen Behörden ersetzt werden. Beim Diebstahl der Ausweispapiere sollte man sich sofort an die deutsche Botschaft oder an das nächste Konsulat wenden, wo man einen Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland bekommt.

Um dem Diebstahl entgegenzuwirken empfiehlt die Detektei Frankfurt, die Safes der Hotels zu nutzen und die Wertsachen dort sicher zu verwahren. Beim Diebstahl aus dem Zimmer- oder Hotelsafe springt die Reisegepäckversicherung ein – sofern man diese abgeschlossen hat. Allgemein gilt, dass EC- und Kreditkarten oder Reisechecks deutlich besser sind als Bargeld. Die Detektei rät, vom Ausweis und Führerschein vor Reiseantritt eine Kopie anzufertigen, um die Wiederbeschaffung im Schadensfall zu erleichtern.