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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Düsseldorfer Tabelle aktuell

Düsseldorfer Tabelle

Was genau ist eigentlich die Düsseldorfer Tabelle? Die Düsseldorfer Tabelle ist eine sogenannte Leitlinie bezogen auf den Unterhalt. Entwickelt wurde sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Ziel der Tabelle ist einen Standard für die Unterhaltsrechtssprechung im Zusammenhang mit Kindesunterhalt zu schaffen.

Bestandteile und Aufbau der Tabelle

Im Wesentlichen besteht die aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus vier Teilen: dem Ehegattenunterhalt, dem Kindesunterhalt, der Verwandtenunterhalt und der Mangelfallberechnung. Schon seit dem Jahr 1962 existiert die Düsseldorfer Tabelle.

Wer ist zuständig?

Weiterentwickelt wird die Tabelle etwa alle zwei Jahre. In der Düsseldorfer Tabelle ist aktuell festgelegt, dass für den Barunterhalt bei nicht Volljährigen Personen, der Elternteil zuständig ist, bei dem sich die Minderjährige Person nicht immer befindet. Bei Kindern beläuft sich der Selbsterhalt auf 900 € bei Erwerbstätigen und auf 770 € bei Nicht Erwerbstätigen Eltern. In der Tabelle gibt es insgesamt zehn verschiedene Einkommensstufen und drei Altersgruppen. Darüberhinaus sieht die aktuelle Tabelle eine Bedarfsgruppe für Volljährige vor.

Wieviele Unterhaltsberechtigte sind vorhanden?

Im Normalfall rechnet die Düsseldorfer Tabelle mit zwei Unterhaltsberechtigten. Im Falle, dass mehr als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, wird eine niedrigere Einkommensstufe angewandt. Sind weniger als zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden, wird dementsprechend die höhere Einkommensstufe angewandt.