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Verbraucher zahlen und Energiekonzerne sparen

EEG - ein sinnvolles Gesetz mit einigen Schwächen zulasten der Verbraucher(innen)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist grundsätzlich sinnvoll, da es auf effektive Art den Ausbau alternativer Energien fördert und somit einen unverzichtbaren Beitrag zum Ausstieg aus der Atomenergie leistet. Das EEG enthält jedoch einige Schwächen, welchjene private Haushalte und kleinere Unternehmen übermäßig belasten.

Die EEG-Ermäßigung  (Befreiung) für Unternehmen

Dass Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch eine Ermäßigung bei ihren Beiträgen für die Förderung erneuerbarer Energien erhalten, ist aus Wettbewerbsgründen nachvollziehbar. Für die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit wären aber auch verringerte Ermäßigungen ausreichend. Zudem ist die Gegenfinanzierung von Subventionen grundsätzlich Aufgabe des Staates, so dass diese aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssen. Damit entspricht die Umrechnung der Zahlungsausfälle durch die Ermäßigungen für energieintensive Unternehmen auf private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe nicht der üblichen Gegenfinanzierung erlaubter Subventionsmaßnahmen. Zudem erfolgt eine Befreiung von der EEG-Umlage unabhängig davon, ob der befreite Betrieb tatsächlich einer internationalen Wettbewerbssituation unterliegt, stattdessen reicht ein regelmäßig hoher Energieverbrauch für das Stellen eines erfolgreichen Befreiungsantrages aus. Damit kommen auch Unternehmen in den Genuss einer Förderung, für welche die Ermäßigungen eigentlich nicht gedacht waren, da die ungeschickte Formulierung eines Gesetzes zu unerwünschten, aus der Sicht der betroffenen Unternehmen aber durchaus nachvollziehbaren, Mitnahmeeffekten führt. Ein weiterer Schwachpunkt des EEG besteht darin, dass die maximale Belastung pro Kilowattstunden nicht beschränkt wurde. Eine Begrenzung der möglichen Belastung je verbrauchter Kilowattstunde wurde zwar halbherzig durch die Beschränkung der insgesamt geförderten Solarenergiemenge nachträglich in das Gesetz eingeführt, sinnvoller wäre aber eine Höchstgrenze für den je Kilowattstunde von Verbrauchern zu zahlenden Betrag. Die Differenz könnten die Energieerzeuger tragen, denn sie profitieren auf lange Sicht am meisten vom Ausbau erneuerbarer Energien.

Verbraucher(innen) zahlen, während Energieerzeuger sparen
Da der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen ist, besteht für Energieerzeuger grundsätzlich die Verpflichtung, die Energieerzeugung auf alternative Energien umzustellen. Das heißt, die einzelnen Energieversorger stehen in der Pflicht, auf ihre Kosten genügend Anlagen für die Stromerzeugung aus Solarenergie, Windenergie, Wasserenergie und anderen Formen der nachhaltigen Stromerzeugung zu errichten. Von dieser Verpflichtung werden die großen Energieerzeuger zu einem großen Teil befreit, indem dank der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz Privatpersonen massenhaft Solaranlagen und in einem deutlich geringeren Umfang auch Windenergieanlagen errichten. Ohne die Bestimmungen des EEG würden Privatpersonen deutlich weniger Energie aus Sonne, Wind und Wasser erzeugen als das heute der Fall ist. Konsequenterweise müssten die großen Energieerzeuger viel mehr Anlagen als dank der privaten Stromerzeugung nötig selbst bauen, aktivieren und abschreiben. Stromerzeuger sparen somit durch das EEG und die ihnen von privaten Investoren abgenommene Investitionstätigkeiten Geld, so dass es nur fair wäre, diese an den Kosten für die EEG-Umlage zu beteiligen. Die Stromkonzerne behalten ihren Vorteil zudem nach dem Auslaufen des Förderzeitraumes, wenn sie später nur noch eine Einspeisevergütung nach Marktpreisen bezahlen müssen. Verbraucher hoffen zwar auf eine Senkung des Strompreises in einigen Jahren, da eine durch die hohe Förderung bereits refinanzierte Anlage dank der kostenlos zur Verfügung stehenden Ausgangsstoffe wie Wind und Sonne für die Stromerzeugung günstig Strom produziert. Ob der Strompreis tatsächlich sinkt oder ob weitere Belastungen zu weiteren Strompreiserhöhungen führen, lässt sich aber nicht sicher absehen. In jedem Fall wäre es angemessen, wenn die Ersparnisse der Stromproduzenten beim Anlagenbau abgeschöpft werden, so dass auch Energieerzeuger und nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Beitrag zur Förderung regenerativer Energien leisten.