Ein kleines Kärtchen kann Leben retten – ein Geschenk des Lebens
Ein kleines Kärtchen kann Leben retten – ein Geschenk des Lebens
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Es kann jeden treffen

Ein kleines Kärtchen kann Leben retten – ein Geschenk des Lebens

Großes Glück spielt in vielen Lagen des Lebens eine entscheidende Rolle. Doch viele Menschen erfahren in einer lebensbedrohenden Situation das sie vom Glück verlassen sind. Erkrankungen bedrohen Leib und Leben. Organe versagen, das Leben kann nur durch eine Organtransplantation gerettet werden.
Doch in vielen Fällen warten die Erkrankten vergebens auf das lebensrettende Organ. Die Zahl der Organtransplantationen ist auch Deutschland zwar gestiegen, doch immer noch sterben bei uns täglich etwa drei Menschen, weil kein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht. Tausende von Betroffenen wären sehr dankbar eine zweite Lebenschance zu bekommen.

Zwei Möglichkeiten zur Organspende sind gegeben: Die postmortale Organspende die sogenannte Lebendspende. Bei der postmortalen Organspende werden die Organe eines verstorbenen Menschen transplantiert. Hierzu muss die eindeutige Zustimmung durch den Spender bzw. durch bevollmächtigte Angehörige vorliegen. Darüber hinaus müssen zwei voneinander unabhängige Ärzte eindeutig den Gehirntod des Spenders festgestellt und dokumentiert haben. Erst seit etwa 15 Jahren ist darüber hinaus bei uns die sogenannte Lebendspende erlaubt. Das bedeutet, dass Menschen, die dem Erkrankten sehr nahe stehen, freiwillig und unentgeltlich Organe spenden dürfen. Meistens sind dies Ehe- oder Lebenspartner, enge Familienangehörige, verwandte oder Freunde. Der Spender/ die Spenderin muss gesund und mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Gutachterkommission muss nach gewissen gesetzlichen regeln den Vorgang untersuchen, prüfen und dokumentieren. In diesen Fällen der Transplantation geht es meistens um Nieren oder teile der Leber, die einem lebenden Menschen entnommen werden.
Alle rechtlichen und medizinischen Regelungen zur Spende, Entnahme und Transplantation sind in Deutschland im Transplantationsgesetz festgelegt.
Ein ausgefüllter Organspendeausweis kann im Ernstfall schnell für Klarheit sorgen. Auf dem kleinen Kärtchen kann man, zwischen der uneingeschränkten Zustimmung, auch Widerspruch und Zwischenlösungen dokumentieren.
Zitat Frank-Walter Steinmeier, Vorsitzender der SPD-Bundestagfraktion: „Eine Geldbörse habe ich immer dabei. Da ist zwar nicht immer Geld drin – aber immer der Organspendeausweis.