Police Officer

Klare Antwort: Jaein!

Einspruch bei Knöllchen?

99% der Autofahrer kennen die Situation: Man ist mal wieder spät dran, springt ins Auto, fährt etwas über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und am Zielort ist natürlich kein Parkplatz frei. Schnell ist das Kraftfahrzeug an einer (un)-günstigen Stelle abgestellt. Und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit hängt innerhalb weniger Minuten einer der beliebtesten Zettel Deutschlands an der Windschutzscheibe: Das Knöllchen :-)

Sollte man unter allen Umständen das Knöllchen bzw. den "Strafzettel" bezahlen? Oder lohnt sich ein Einspruch? 

Ich möchte euch, aus der Sicht eines Polizeibeamten, kurz (und nicht als rechtliche Abhandlung) erläutern, welche Möglichkeiten und Chancen bestehen, aus der Sache "heil" heraus zu kommen und was es mit Verkehrsordnungswidrigkeiten auf sich hat ;)

Einspruch bei Knöllchen?
Einspruch bei Knöllchen?

Ablauf eines Verwarn- bzw. Bußgeldverfahrens

Grundsätzliches

Vorab ein kleiner Exkurs über die Grundlagen eines Verwarngeld- bzw. Bußgeldverfahrens . 

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bildet die Grundlage für die Einleitung eines Verwarngeld- bzw. Bußgeldverfahrens. Daraus ergibt sich gem. § 65 OWiG, dass Ordnungswidrigkeiten (Verstöße) mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.

Die Höhe des Bußgeldes setzt in i. d. R. aus folgenden Komopnenten zusammen:

• Geldbuße gem. Bußgeldkatalogverordnung
• Verwaltungsgebühr für Bußgeldbescheid (bundeseinheitlich mindestens
20,00 EUR)
• Auslagen der Bußgeldstelle (z.B. Porto und ggf. weitere Auslagen)

Grundsätzlich liegt die Beweislast immer bei der zuständigen Bußgeldstelle / Ordnungsbehörde.

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten

Die Ordnungsbehörde kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Halt- und Parkverstöße) gemäß § 56 Abs. 1 OWiG die Möglichkeit anstatt eines Bußgeldes (inkl. Auslagen) ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen (Erhebung eines Verwarnungsgeldes).

Damit besteht für Bußgeldstelle und Betroffenem eine einfache und billigere Variante das Verfahren abzuschließen. Allerdings bedarf es der Zustimmung des Betroffenen (also euch :) ). Die Zustimmung erfolgt mit der Zahlung des schriftlich oder mündlich angebotenen Verwarngeldes. Dabei gilt meist eine Frist von einer Woche.

Bei einer Ablehnung (d. h. Nichtzahlung) wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Bedeutet: Euch wird ein Bußgeldbescheid zugesandt. 
Folgende häufiger auftretende Fälle, gelten als Nichtannahme des Verwarnungsgeldangebotes und führen somit zur Einleitung eines förmlichen Bußgeldverfahrens.
 

Parkknöllchen

Ein leidiges Thema

Kurz geparkt und zack: Das Knöllchen klebt an der Windschutzscheibe. Was tun? 

Zuerst einmal die Lage einschätzen und folgende Punkte beachten:

 - Sind die Verkehrszeichen eindeutig und vor allem gut sichtbar? 

 - Wie lange habe ich dort gestanden?

 - ggf. kurz ein Foto mit dem Smartphone machen

Nun kommt es darauf an, ob ihr einen "Zahlschein" oder einen "Hinweiszettel" an Frontscheibe habt. 

Bei einem Zahlschein: Ab dem Tag der Ausstellung des Zahlscheins habt ihr regelmäßig 7 Tage Zeit, den Betrag zu überweisen. 

Bei einem Hinweiszettel: Ihr bekommt dann in den nächsten Wochen ein schriftliches Verwarngeld in Form eines Briefes mit Überweisungsträger postalisch übersandt. Auch hier habt ihr ab der Zustellung eine Woche Zeit darauf zu reagieren. Anschließend wird auch wie

Bei einer nicht erfolgten Überweisung gilt dies als Ablehnung des Verwarngeldes und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Euch wird also in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid inkl. Anhörungsbogen übersandt.  

Auf diesen müsst ihr unbedingt reagieren! Euch steht allerdings die Möglichkeit frei, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dann wird es ggf. zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Dieses solltet ihr aber wirklich nur dann tuen, wenn ihr berechtigte Zweifel habt. In der Regel solltet ihr vorher nach Beweismitteln (s. u.) bei dem zuständigen Sachbearbeiter anfragen. Dieser wird euch relativ schnell und unkompliziert Auskunft darüber geben. 

Sollten keine Beweismittel existieren, stehen eure Chancen relativ gut, aus der Sache heraus zu kommen. 

Wenn sie allerdings existieren, solltet ihr euch, sofern ihr wirklich falsch geparkt habt, euch lieber genau überlegen, nicht einfach die paar Euronen zu bezahlen und damit Stress sowie ggf. eine um mehr als 100% so hohe Geldbuße zu bezahlen.

Beweismittel

Inzwischen ist es bei Polizeibeamten und Politessen ("Mitarbeiter(innen) der örtlichen Ordnungsbehörden :D ) üblich, als Beweismittel Lichtbilder anzufertigen und beispielsweise (zum Nachweis einer gewissen Standzeit des Fahrzeuges) den Reifenstand zu makieren. Liegen solche Beweismittel vor, wird es äußerst schwer, einen erfolgreichen Einspruch einzulegen. Daher solltet ihr euch vorab immer informieren, ob und welche Beweismittel vorliegen.

Aus gegebenem Anlass eine "kleine" schlechte Nachricht: In einigen Städten und Gemeinden sind die Parkknollen inzwischen fast doppelt so teuer. Dieses gilt bei einer Überschreitung der Parkdauer von mind. 30 Minuten.

Geschwindigkeitskontrollen

Umgang mit Verwarngeld bei Lasermessungen

Laut Gesetzgeber und dem aktuellen Bußgeldkatalog sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 21 km/h innerorts Verwarngelder in einer Höhe bis zu 35 Euro vorgesehen.

 Wenn du von der Polizei mit einem  mobilen Gerät gelasert wurdest und dich   noch in dem Verwarngeldbereich bewegst (bis +21 km/h) ist es meist sinnvoll, das Knöllchen zu akzeptieren und vor Ort zu bezahlen. In diesem Fall ist die polizeiliche Maßnahme (Verwaltungsakt) abgeschlossen. Nachteil: Es besteht keine spätere Möglichkeit des Einspruches mehr. Es gilt allerdings auch hier: Bei einer Ablehnung kann es später deutlich teurer werden.

Bei stationären Blitzen habt ihr vor Ort erstmal keine Möglichkeit etwas zu tun. Dann heißt es abwarten und hoffen, dass kein Brief ankommt. Es entstehen auch bei fest installierten Geräten oftmals Fehlmessungen, welche dann nicht zur Anzeige gebracht werden. - Glück gehabt! :)

TIPP: Grundsätzlich sollte man bei mobilen Messungen sich vor Ort die Eichmarken (auf das Datum achten!) und die Messung auf dem Gerät ansehen. Ebenso sollte man den Beamten fragen, ob es eine Einzelmessung (d.h. ob man das einzige Fahrzeug im Sichtfeld war) gewesen ist. Falls ja und wenn es keine sonstigen Beanstandungen an den Siegeln gibt, ist es meist besser, vor Ort zu bezahlen. 

Gurt- und Handyverstoß

Noch schnell die Nachricht während der Autofahrt gewhatsappt und schon ist es passiert "Stop Polizei". 

Bringt das leugnen bei der folgenden Konversation mit dem Schutzmann noch etwas? - Eher nein. Allerdings kann eine ausgewöhnliche Ausrede bzw. Erklärung in manchen Fällen schonmal zu einem Lächeln und dem Kommentar "außergewöhnlich gute Ausrede, ich wünsche Ihnen noch eine gute Fahrt und legen sie nächstes Mal das Handy bei Seite" führen. In den überwiegenden Fällen dürftet ihr mit einer ehrlichen Antwort allerdings besser "fahren" ;-)

Ein bisschen anders sieht es bei einem Gurtverstoß aus. Das Verwarngeld für das Fahren ohne Sicherheitsgurt liegt aktuell bei 30,00 Euronen. In einem solchen Fall ist man, sofern einem nicht Unrecht getan wurde, besser damit beraten, entweder direkt vor Ort zu bezahlen oder sich einen Zahlschein aushändigen zu lassen. Für die Bezahlung hat man dann 7-Tage Bedenkzeit. 

Grundsätzlich gilt: Polizisten werden euch zu 98% nur anhalten, wenn beide Kollegen den Verstoß wahrgenommen und sich sicher sind. 

Übrigens: Auch Radfahrer sollten besser nicht während des Radelns telefonieren oder simsen, auch das könnte teuer werden :)

Fazit

Nicht unter allen Umständen das Knöllchen bezahlen!

So nach den ganzen Informationen findet ihr hier nochmal die wichtigsten Punkte:

Wichtig

  •  Verkehrszeichen und ihre Sichtbarkeit prüfen (auch bei Geschwindigkeitskontrollen!)
  • Frage nach Beweismitteln (z.B. Fotos, Einsehen des Displays bei Geschwindigkeitsmessungen, ...)
  • Bei gerinfügigen Ordnungswidrigkeiten (Verwarngeldern) nur bei EINDEUTIGEN Verfahrensfehlern oder fehlenden Beweismitteln das Verwarngeld ablehnen. Anonsten können durch Auslagen und Verwaltungsgebühren erhebliche Kosten entstehen

Denkt dran:

Die Beweislast liegt immer bei der Bußgeldstelle / Ordnungsbehörde. Auch diese können FEHLER machen. Nicht alle erhobenen Verwarngelder sind daher rechtmäßig. Bei massiven Zweifeln an der Maßnahmen sollte man sich vorher genaustens über die Möglichkeiten informieren und ggf. einen Anwalt kontaktieren.