Tommy

Die finanzielle Vorsorge für ein Kind sollte mit dessen Geburt beginnen.

Finanziell vorsorgen für das eigene Kind

Die Eltern tragen hierfür die größte Verantwortung, in der Regel beteiligen sich auch Großeltern und Patentanten in gewissem Umfang an dieser Vorsorge. Neben den nötigen Versicherungen sollten bei der Finanzvorsorge für das Kind mündelsichere Anlagen die größte Rolle spielen.

Was sind mündelsichere Anlagen?

Es handelt sich hierbei um verzinsliche Anlagen, die im Kapitalstock nicht an Wert verlieren können. Mündelgeld unterliegt gesetzlichen Grundlagen nach den §§ 1805, 1806, 1807, 1908 und 1915 BGB, weil es auch für andere Personen angelegt wird (für Betreute und durch Nachlasspfleger für einen Nachlass), während es den Eltern freisteht, ob sie solche Anlagen wählen. Es ist aber zu empfehlen, weil die Finanzvorsorge für Kinder auf einen sehr langen Zeitraum von der Geburt bis zur Volljährigkeit oder wirtschaftlichen Selbstständigkeit angelegt ist. Als mündelsicher dürfen nach dem Stand von Sommer 2015 gelten:

  • deutsche Staatsanleihen
  • Festgeld und Tagesgeld
  • Sparbriefe mit festverzinslichen Anlagen
  • Sparbücher
  • verbriefte Hypotheken


Bei Sparanlagen gilt, dass sie nur dann mündelsicher sind, wenn die entsprechende Bank als Emittentin dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen ist. Staatlich garantiert sind Sparanlagen bis 100.000 Euro, sie sind in jedem Fall zu 100 % bei einer Insolvenz des Geldhauses geschützt. Wenn durch die Finanzvorsorge für ein Kind ein größeres Vermögen entsteht, müssen die Anleger darauf achten, ob die Bank einem Bankeneinlagensicherungsfonds angeschlossen ist, der eine höhere Sicherheit als die staatlich garantierten 100.000 Euro bietet. Es gibt viele solcher Banken, die angebotenen Sicherheiten reichen teilweise in den Millionen- und Milliardenbereich.

Lohnen sich auch andere Anlagen wie Lebensversicherungen?

Natürlich werden die Eltern erwägen, auch andere Anlagen mit höherer Rendite zu wählen, zumal die beschriebenen Anlagen vielfach sehr niedrig rentieren. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind ein Spezialfall. Im BGB werden sie nicht explizit als mündelsichere Anlage aufgeführt, jedoch müssen sich Eltern natürlich bei ihrer Geldanlage für das Kind nicht zwingend nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richten. Dieses würde übrigens für die Fälle von Vormundschaft durchaus die Lebensversicherung als Mündelgeld gestatten, wenn sich nach Maßgabe der individuellen Anlage ein Verlust praktisch ausschließen lässt (§ 1811 BGB). Das bedeutet, der Gesetzgeber erkennt an, dass Lebensversicherungen mündelsicher sein können, wenn der Versicherer ein hervorragendes Rating mitbringt. Dasselbe betrifft eine Rentenversicherung mit Prämienrückgewähr oder ausreichend langer Rentengarantiezeit. Eltern können sich an solchen Rechtsgrundsätzen orientieren, wenn sie nach mündelsicheren Anlagen suchen.

Welche Anlagen dürfen nicht als mündelsicher gelten?

Alle spekulativen Anlagen, bei denen ein Wertverlust prinzipiell möglich ist, sind nicht mündelsicher. Das sind:

  • börsliche Wertpapiere wie Aktien, Derivate, Fondsanteile
  • Edelmetalle
  • hoch rentierliche, aber unsichere Staatsanleihen bestimmter Staaten (aktuell Griechenland)
  • Unternehmensanleihen


Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zudem handelt es sich stets um eine Momentaufnahme. Es gibt Anlagen, die schon lange als mündelsicher gelten, darunter die deutschen Staatsanleihen, jedoch könnte natürlich auch der deutsche Staat theoretisch einmal in eine Schieflage geraten. Andere Anlagen werden zwar bei der Mündelsicherheit kaum betrachtet, sie erfüllen aber eigentlich diese Eigenschaft. Dazu zählt beispielsweise der gute alte Bausparvertrag von einer zuverlässigen deutschen Bausparkasse. Festgeld bietet in der Regel eine hohe Rendite, wie diese Übersicht zeigt, erfordert jedoch eine relativ hohe Soforteinlage, die sich nicht aufstocken lässt. Ausserdem ist die Verfügbarkeit nicht flexibel, da der Betrag inklusive erwirtschafteter Zinsen erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit abgerufen werden kann. Es gibt Ausnahmen, die bei Kündigung vor Ablauf der Festgeldfrist, zumindest auf Tagesgeld-Niveau verzinsen.