Ralph

Politik & Nachrichten

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Vorteile und Risiken der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer und soziale Absicherung

Der Traum von der Selbständigkeit wird sicher tausendfach geträumt und wahrscheinlich hat fast jeder schon einmal daran gedacht, wie es sein könnte, als Existenzgründer ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen und als sein eigener Chef von den Einnahmen gut leben zu können.

Niedrige Einstieghürden für Selbständige

Immer mehr Menschen wagen heute diesen Schritt, denn nie waren die Einstiegshürden so niedrig, den Traum von der Selbständigkeit Realität werden zu lassen, als heute. Besonders das Internet bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ob im kreativen Bereich, als Serviceanbieter oder Betreiber eines Online Shops - der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Viele dieser Möglichkeiten lassen sich sogar zunächst einmal im Nebenberuf testen, ehe die endgültige Entscheidung für eine Existenzgründung fällt. Seit dem Ende der Neunzigerjahre hat deshalb die Zahl der Selbständigen rapide zugenommen und sogar zu einem Wandel auf dem Beschäftigungsmarkt geführt, wobei es sich in den allermeisten Fällen um Einzelselbständigkeiten ohne Angestellte handelt. Gerade hier besteht ein besonders hohes Risiko, als Unternehmer zu scheitern.

Existenzgründer und soziale Absicherung

Zu Recht bestehen deshalb vielfach Bedenken, denn Selbständigkeit heißt immer auch ein gutes Stück sozialer Sicherheit aufzugeben. Nicht nur, dass es darum geht, mit den Einnahmen aus dem Geschäft den Lebensunterhalt für den Existenzgründer und dessen Familie sicherstellen zu müssen, sondern auch die soziale Absicherung in der Gegenwart und für die Zukunft zu gewährleisten. Neben der Krankenversicherung und der Altersvorsorge gilt es natürlich auch die Frage zu beantworten, wie geht es weiter, wenn trotz größtmöglicher Sorgfalt in der Planung, fundiertem Businessplan, in dem scheinbar alle Risiken einkalkuliert wurden, sowie allen redlichen Bemühungen, Umsätze zu generieren, das Unternehmen scheitert.

Abfederung sozialer Risiken durch freiwillige Weiterversicherung

Als ein Instrument der sozialen Absicherung von Gründern wurde mittlerweile die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Seit 2006 ist es nun auch Existenzgründern möglich, auf Antrag freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zu zahlen, um im Notfall abgesichert zu sein und Ansprüche für den Fall des Scheiterns und der anschließenden Arbeitslosigkeit zu erwerben. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge, nutzten Ende 2012 rund 214.000 Menschen diese Möglichkeit, wobei neben 207.000 Selbständigen auch rund 1.500 Menschen aus Pflegeberufen sowie knapp 6.000 im Ausland Beschäftigte erfasst sind, für die diese Regelung ebenfalls zutrifft.

Voraussetzungen und Risiken der freiwilligen Weiterversicherung

Natürlich ist die Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer an ein paar Bedingungen geknüpft. So muss der Antragsteller in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Selbständigkeit mindestens 12 Monate in einem Pflichtversichertenverhältnis gestanden, also Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben oder sein Unternehmen unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben. Außerdem muss die unternehmerische Tätigkeit hauptamtlich ausgeübt werden. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens 15 Stunden pro Woche für die selbstständige Tätigkeit aufgewendet werden. Weiterhin sollte beachtet werden, dass der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bis spätestens 3 Monate nach Geschäftsaufnahme zu stellen ist um anerkannt zu werden.

Steigende Regelsätze werden zunehmend zur Hürde für Gründer

Während bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernehmen muss, müssen freiwillig Versicherte diese vollständig alleine aufbringen. Um jedoch die finanziellen Belastungen für Existenzgründer in der Startphase in Grenzen zu halten, zahlen diese im Jahr der Existenzgründung und im darauf folgenden Kalenderjahr zunächst nur den halben Regelbeitrag, der seit der Einführung 2006 stetig gestiegen ist und im Jahr 2013 mit 80,86€ in den westlichen Bundesländern sowie 68,26€ in den neuen Bundesländern zu Buche schlägt. Diese Regelbeträge sind für einige Existenzgründer bereits nicht mehr erschwinglich und stellen mittlerweile eine deutliche Hürde für die soziale Absicherung von Existenzgründern dar.

Die Laufzeit eines Versicherungsvertrages zur Weiterversicherung läuft in der Regel, so lange, wie die Voraussetzungen vorliegen, d.h. solange der Existenzgründer sein Unternehmen betreibt und regelmäßig Beiträge zahlt. Er selbst kann allerdings frühestens nach Ablauf von fünf Jahren kündigen. Ist er jedoch mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug, erlischt der Vertrag und somit der Versicherungsschutz. Auf diese Weise lässt sich die fünfjährige Laufzeit im Notfall aushebeln, was auch angesichts der steigenden Regelbeiträge immer häufiger nach dem zweiten Jahr der Fall ist.