Detstein

Die Halbwaisenrente

Halbwaisenrente - Höhe, Anspruch und Antrag

Wenn ein Elternteil verstirbt, stellt sich für viele Familien neben der Trauer Existenzsorgen ein. Um wenigstens einen Teil dieser Notlage für die Familien und Halbwaisen aufzufangen, steht den Kindern beim Tod eines Elternteils ein Anspruch auf die Zahlung einer Halbwaisenrente zu. Bei dem Tod beider Elternteile besteht ein Anspruch auf eine Vollwaisenrente.

Halbwaisenrente - Höhe, Anspruch und Antrag
Halbwaisenrente - Höhe, Anspruch und Antrag

Gesetzliche Bestimmungen zur Halbwaisenrente

Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem Einkommen des verstorbenen Elternteils. Die Zahlung erfolgt durch die gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Alterssicherung für Landwirte). Wer anspruchsberechtigt ist, ist im Einzelnen festgelegt im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch.

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente
  • http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__38.htm
  • http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0604800
  • http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/07/index.php?norm_ID=0706700
     

Wer hat Anspruch auf eine Halbwaisenrente?

Der Anspruch auf eine Rentenzahlung ist eng gekoppelt mit dem Begriff 'Kind'. Als Kinder im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten:

  •  leibliche Kinder
  •  nicht ehelich geborene Kinder (sofern eine Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung vorliegt)
  •  adoptierte Kinder
  •  Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des/der Verstorbenen gelebt haben
  •  unter Umständen Enkel oder Geschwister, die im Haushalt gelebt haben und überwiegend unterhalten wurden.
     

Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Die Zahlung der Halbwaisenrente endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Darüber hinaus wird, ähnlich wie beim Kindergeld, eine Fortzahlung der Halbwaisenrente genehmigt bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind sich entweder in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung befindet, ein Erststudium absolviert oder körperlich oder geistig behindert ist. Wenn das Kind die Ausbildung unterbricht, um innerhalb dieser Zeit Grundwehr- oder Ersatzdienst ableistet, verlängert sich die Zahlung der Halbwaisenrente um diese Zeit.
 

Gibt es Einschränkungen bei der Zahlung einer Halbwaisenrente?

Ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht auch, wenn Kindergeld gezahlt wird, Einkommen durch Ausbildungsvergütung oder einen 400-Euro-Job vorhanden ist, das Kind verheiratet ist oder adoptiert wird. Gezahlt wird auch, wenn ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr abgeleistet wird.

Wie wird die Höhe der Halbwaisenrente berechnet?

Die Höhe der Rentenzahlung ist abhängig vom Einkommen des/ der Verstorbenen. Grundlage ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente, d.h. die Rente, die gezahlt wird oder gezahlt werden würde, wenn der Verstorbene wegen einer Erwerbsminderung nicht arbeitsfähig wäre. 10% dieser Erwerbsminderungsrente werden als Halbwaisenrente ausgezahlt; 20% als Vollwaisenrente.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Halbwaisenrente beantragen zu können?

Voraussetzung für die Rentenzahlung ist, dass der/ die Verstorbene bestimmte Wartezeiten erfüllt hat und Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmeregelungen möglich, die bei den Versicherungsträgern erfragt werden können. Als Beiträge gelten Pflichtversicherungsbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Beiträge aus geringfügigen Beschäftigungen, Ersatzzeiten.

Wird das eigene Einkommen berücksichtigt bei einem Antrag auf Halbwaisenrente?

Unter Umständen wird eigenes Einkommen teilweise mit der Rente verrechnet. Zum anrechenbaren Einkommen können ganz oder teilweise Arbeitsentgelt, Dienstbezüge, Krankengeld, Verletzten- oder Mutterschaftsgeld, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld sowie eine eigene Rente gehören. Nicht angerechnet werden dürfen Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld sowie HartzIV-Leistungen und Leistungen aus freiwilligen Zusatzversicherungen.
 

Der Antrag auf Halbwaisenrente

Der Antrag auf Zahlung einer Halbwaisen- oder auch Vollwaisenrente ist bei dem entsprechenden Versicherungsträger zu stellen. Dies können regionale Rentenversicherungsträger, Versicherungsämter oder die Gemeindeverwaltungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder die Alterskassen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Ein Formular für den Antrag sowie hilfreiche Erläuterungen sind beispielsweise über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunter zu laden.

  • http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Waisenrente.html?nn=49984

Der Antrag ist möglichst zeitnah einzureichen, weil die Versicherungsträger maximal 12 Monate rückwirkend zahlen. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die helfen sollen, vorab das Rentenkonto des/ der Verstorbenen zu klären. Insbesondere sind dies Nachweise über das Arbeits- und Berufsleben des/ der Verstorbenenen, etwaige Rentenbescheide, Bescheinigungen über Beitragszahlungen, aber auch persönliche Daten, Ausweise und Ähnliches. In der Regel sind die Mitarbeiter der Versicherungsträger und die zuständigen Krankenkassen bei der Beschaffung dieser Unterlagen behilflich, falls nicht bereits eine Klärung des Rentenkontos erfolgte.

  • http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/44490/publicationFile/16606/R0500.pdf
  • http://www.sozialleistungen.info/themen/waisenrente-halbwaisenrente/antrag-auf-waisenrente.html