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In einer Wohnung können mehrere Haushalte leben

Haushaltsgröße und Wohnungsgröße - zwei nicht identische Kennzahlen

Haushalt und Wohnung sind zwei zu trennende Begriffe, welchjene im täglichen Sprachgebrauch und auch von offiziellen Stellen gerne vermengt werden. Sie unterscheiden sich in der Marktforschung jedoch eindeutig voneinander.

Die Definition des Haushaltes in der Marktforschung
Als Haushalt gilt die Gemeinschaft aller Personen, welche in einer Wohnung leben und gemeinsam wirtschaften. Die notwendige Unterscheidung der Haushaltsgröße von der Anzahl der Wohnungsnutzer ergibt sich aus der zweiten Satzhälfte. Wenn eine größere Anzahl an Personen in einer einzigen Wohnung lebt und nicht gemeinsam wirtschaftet, besteht die entsprechende Wohneinheit aus mehreren Haushalten.

Was heißt wohnen?
Unter dem Wohnen kann der überwiegende Aufenthalt einer Person oder ihr Gemeldet-Sein verstanden werden. Eine Differenz besteht in erster Linie bei Paaren, bei welchen trotz des faktischen Zusammenlebens in einer Wohnung ein Partner seine eigene noch nicht aufgegeben hat. Mitunter nutzen Paare diese auch gemeinsam zur Unterbringung ihrer Gäste oder als Aufbewahrungsort der Winterkleidung im Sommer und der Sommergarderobe im Winter. Wenn die tatsächlichen Wohnverhältnisse widergespiegelt werden sollen, müsste die kaum genutzte Wohnung als Null-Personen-Haushalt eingestuft werden, was statistisch nicht geht. Die persönliche Marktforschung ist hier pragmatisch: Wenn der auch eine eigene Wohnung habende Partner nicht auf dem Briefkasten der tatsächlich gemeinsamen Wohnung steht, gilt er nicht als mögliche Befragungsperson. Hinsichtlich der statistischen Angaben im Interview gelten hingegen die tatsächlichen Wohnverhältnisse. (Kleiner Tipp am Rande: Die Anmeldung beim Partner als zweiter Wohnsitz ist für die Anerkennung des Weges zwischen der tatsächlich genutzten Wohnung und der Arbeitsstätte als Arbeitsweg nützlich, so dass Unfälle auf dem Weg als Arbeitsunfälle gelten. Dass nicht die gemeldete Wohnung, sondern die Adresse des Partners den üblichen Aufenthaltsort darstellt, könnt Ihr zwar auch auf andere Weise nachweisen – aber die Anmeldung ist am einfachsten. Falls Ihr keinen zweiten Wohnsitz anmelden wollt, informiert zumindest Euren Arbeitgeber über Euren veränderten gewöhnliche Aufenthalt).

Wie viele Haushalte leben in einer Wohngemeinschaft?
Die Anzahl der in einer von einer Wohngemeinschaft genutzten Wohnung muss für jeden Einzelfall gesondert ermittelt werden. Wenn die WG über eine gemeinsame Essenskasse verfügt und gemeinsam kocht, handelt es sich üblicherweise um einen einzigen Haushalt. Wenn jedoch jedes einzelne WG-Mitglied für sich selbst Lebensmittel einkauft und das gemeinsame Essen gar nicht oder nur auf spezielle Einladung erfolgt, besteht eine Vier-Personen-Wohngemeinschaft aus vier einzelnen Haushalten. Natürlich sind auch Zwischenformen innerhalb einer einzigen Wohngemeinschaft möglich, indem zwei BewohnerInnen gemeinsam und die anderen getrennt voneinander wirtschaften.

Die Haushaltsgröße beim Stromverbrauch
Der durchschnittliche Stromverbrauch wird üblicherweise in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße angegeben. Der strengen statistischen Definition gemäß ist dieser Begriff falsch, da notwendigerweise die Anzahl der einen Stromzähler nutzenden Personen als Maßstab dient. Es müsste also eigentlich Wohnungsgröße statt Haushaltsgröße heißen. In Einzelfällen ist sogar das falsch: Wenn ein privater Vermieter einzelne Zimmer auf einer Studierendenetage vermietet, handelt es sich nach dem üblichen Verständnis bei den einzelnen Studierendenzimmern um getrennte Wohnungen, auch wenn die BewohnerInnen die Dusche und die Küche gemeinsam verwenden. Bei der Berechnung des zu erwartenden Stromverbrauches muss natürlich bei sechs einzeln vermieteten Zimmern von einem Sechs-Personen-Haushalt beziehungsweise einer einzigen Wohnung mit sechs NutzerInnen ausgegangen werden. Mit etwas Bemühen lässt sich bei der gemeinsamen Stromzählernutzung aber auch von einem Haushalt sprechen, denn hinsichtlich der Stromrechnung wirtschaften alle dort angemeldeten Personen zwangsläufig gemeinsam, da je Zähler logischerweise nur ein Stromvertrag abschließbar ist.

Der Rundfunkbeitrag gilt je Wohnung
Die Nachricht, dass der neue Rundfunkbeitrag je Haushalt gelten sollte, führte in der Presse zunächst zu Blüten. Die korrekte Bedeutung des Begriffes Haushalt kennende Journalisten stellten sich die Frage, wie die gemeinsame Haushaltsführung kontrolliert werden soll. Ein Blatt vermutete provokativ, die (nicht mehr so heißende) GEZ würde schnüffeln, wer mit wem schlafe. Das erschloss den Haushaltsbegriff zwar nicht ganz korrekt, da der Haushalt nicht durch das Miteinander-Schlafen, sondern durch das gemeinsame Wirtschaften definiert wird, erhöhte aber die Aufregung der Bevölkerung ebenso zuverlässig wie die verkaufte Auflage. Inzwischen ist klargestellt, dass die Bezugsgröße für den Rundfunkbeitrag nicht der Haushalt, sondern die Wohnung ist. Ein bisschen Defintionssache bleibt im Einfamilienhaus natürlich bestehen: Stellt die von volljährigen Kindern genutzte Etage bereits eine eigene Wohnung oder einen integrierten Teil des elterlichen Wohneigentums dar?

Die Bedarfsgemeinschaft folgt weder der Wohnung noch dem Haushalt
Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft für den Bezug von Hartz IV ist weder mit dem Haushalt noch mit der gemeinsamen Wohnung vollkommen identisch. Wenn Antragsteller und Leistungsbezieher in einer Wohngemeinschaft mit drei und mehr Personen leben, unterstellt das Amt üblicherweise keine gegenseitige Verpflichtung zur Unterstützung. Bei einer Zwei-Personen-WG geht das Jobcenter jedoch üblicherweise von einer Beziehung aus, besonders wenn es sich um eine Frau und einen Mann handelt. Maßgeblich für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft ist nicht, ob die WG-Mitglieder gemeinsam wirtschaften, sondern ob sie nach allgemeinem Verständnis moralisch zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht nach Ansicht des Jobcenters bei einer Beziehung, aber nicht bei einer bloßen Wohngemeinschaft. Wer zu zweit in einer Wohnung lebt und keine Bedarfsgemeinschaft bildet, muss die Vermutung des Amtes, dass eine solche bestünde, widerlegen. Das getrennte Wirtschaften, also das Bestehen zweier Haushalte, kann als ein Indiz für das Nichtbestehen der Bedarfsgemeinschaft dienen. Es ist aber alleine weder ausreichend noch stellt das gemeinsame Wirtschaften, also der gemeinsame Haushalt, einen zwingenden Beweis für die Partnerschaft dar.