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Eigentum schützen mit der Hausratversicherung

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Wer eine solche Police abschließt, versichert seinen Hausrat, also Einrichtung, Gebrauchsgegenstände und Wertsachen im eigenen Haushalt, gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Über die reinen Sachschäden hinaus werden auch weitere Kosten übernommen, die etwa durch Aufräumarbeiten entstehen.

Ein Beispiel: Am Fernseher entsteht durch einen technischen Defekt eine Stichflamme, die Teile des Wohnzimmers in Brand setzt. Die Feuerwehr muss löschen, so dass über die Schäden durch Flammen und Rauch hinaus auch Wasserschäden entstehen. Die Hausratversicherung ersetzt in diesem Fall nicht nur das beschädigte Mobiliar, sondern auch die Aufräumungskosten und eventuell sogar die Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist. . 

Üblicherweise ist der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert versichert. Die Versicherung ersetzt also die notwendigen Kosten, um Sachen gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand zu beschaffen. Das gilt auch für Dinge wie Geschirr oder Bekleidung und sogar für Bargeld. Dafür gelten allerdings - wie auch für andere Wertsachen - normalerweise Entschädigungsgrenzen. Sparbücher, Schmuck, Gemälde, Antiquitäten oder wertvolleKleidung sind meist nur zu 20% versichert.  Allerdings: Für Schäden an der Bausubstanz ist  die Wohngebäudeversicherung zuständig

Heikel ist das Thema Fahrrad: Wegen der zahlreichen Diebstähle lassen sich viele Gesellschaften nur noch gegen einen Aufschlag auf die Versicherung von Fahrrädern ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Wohnung des Versicherten einschließlich Balkon. Auch gemeinschaftlich genutzte Räume wie der Waschkeller oder ein Abstellraum für Fahrräder zählen dazu. 

Wie hoch soll man den Hausrat versichern?

Wichtig ist es, die Versicherungssumme korrekt festzusetzen. Normalerweise gibt es dafür eine Faustformel, die nach der Quadratmeterzahl berechnet wird. Wenn der Wert des Hausrats in Wirklichkeit die Versicherungssumme übersteigt, muss die Versicherung auch nur anteilig bezahlen. Angenommen der Hausrat ist 80000 Euro wert, vereinbart sind aber nur 50000 Euro, so muss die Versicherung nur 5/8 des Schadens bezahlen. Dagegen kann man sich mit einer Ausschlussklausel schützen.

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