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Unverzichtbar für Hausbesitzer - die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Heizöltankversicherung

Der Heizöltank im Keller hat ein extrem hohes Risikopotenzial sein. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Eigenheimbesitzer, insbesondere wenn Sie eine Ölheizung betreiben, daher unverzichtbar. Sie schützt den Hausbesitzer vor Regressfolgen durch kontaminiertes Grundwasser. Konsequenz eines Schadensfalls durch gewässerschädliche Stoffe kann ein großflächiger Erdaushub, die Errichtung von Sperrbrunnen und schlimmstenfalls der Abriss des Gebäudes sein. Ein Schaden am Öltank kann also die Existenz des Hausbesitzers bedrohen, sofern dieser keine Gewässerhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Schadensursache ist auslaufendes Öl

Die häufigste Schadensursache ist auslaufendes Öl beim Befüllen des Heizöltanks. Hierfür sind meist defekte Grenzwertgeber der Auslöser. Sie zeigen die Füllhöhe des Tanks falsch an, schalten zu spät oder nicht ab, und der Tank läuft einfach über. Auch ein Einbaufehler des Grenzwertgebers bei mehreren, hintereinander geschalteten Tanks, kann zum Überlaufen führen. Eine weitere, häufige Ursache ist ein Abknicken oder Undicht werden des Zweitrangsystems zwischen Tank und Brenner. Deshalb sollten bei älteren Anlagen die Rücklaufleitungen durch Saugleitungen ersetzt werden. Doch auch diese bieten keinen 100 % Schutz gegen auslaufendes Öl. All die vielfältigen Schutzeinrichtungen können zudem versagen, weil das verwendete Material durch natürliche Alterungsprozesse angegriffen und porös ist. Gelangt Öl auf den Abfangraum der Tanks und kann durch eine nicht mehr ausreichend versiegelte Stelle versickern, entstehen hohe Sachschäden und Umweltschäden.

Interessante Infos zur Öltanksicherung findet man hier: "http://www.osnabrueck.de/images_design/Grafiken_Inhalt_Gruen_Umwelt/Oeltanksicherung.pdf"

Unvorhersehbar teure Schäden durch defekte Öltanks

Diese hohen Schäden erklären sich, wenn man bedenkt, dass schon ein einziger Liter ausgelaufenes Heizöl bis zu einer Million Liter Grundwasser verseuchen und damit einen enormen Umweltschaden verursachen kann. Dabei sollte bedacht werden, dass der Hausbesitzer auch dann haftet, wenn er alle Vorsorgemaßnahmen wie beispielsweise TÜV-Überprüfungen, getroffen hat. Dies ergibt sich als Konsequenz der Gefährdungshaftung. Die Anlagenhaftung überträgt sich im Übrigen auf den Mieter, sofern dieser für die Wartung der Ölheizung selbst verantwortlich sind.

Eine Öltankversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar

Um das Gewässerschadenrisiko auszuschließen, ist es für Hausbesitzer oder Mieter empfehlenswert, eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Viele Gesellschaften bieten die Öltankversicherung als kostengünstiges Premiumpaket in der vorhandenen Privathaftpflicht an. Bei Abschluss sollte auf eine ausreichende Deckungssumme - in der Regel nicht unter 3 Millionen Euro - geachtet werden.