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Beste Hundeversicherung finden

Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundebesitzer vor finanziellen Einbußen, denn im Schadensfall steht er vollumfänglich in der Haftung. In manchen Bundesländern wie Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen oder Berlin besteht sogar eine Versicherungspflicht. Aber unabhängig davon, ob eine Pflicht besteht oder nicht, sollte jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht abschließen. Die Stiftung Warentest hat die besten Hundeversicherungen verglichen und die besten Tarife für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgestellt.

Die besten Hundehalter-Haftpflichtversicherungen im Test

Hunde sind meist kuschelig und anhänglich, doch manchmal werden sie zu lebhaft und da kann schon mal etwas passieren: Eine Hundehaftpflicht leistet, wenn etwas durch den Hund beschädigt wird oder gar Personen verletzt werden. Im schlimmsten Fall läuft der Hund auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit schwer verletzten oder gar mit Todesfolge. Da können die Forderungen in Millionenhöhe auf den Hundebesitzer zukommen. Aus diesem Grund empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Eine gute Hundehaftpflicht gibt es ab für 52,66 Euro im Jahr z.B. bei Gothaer. (Tarif THV Hund, mit 150 Euro Selbstbeteiligung und einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro). Laut Stiftung Warentest (Heft: 01/2011) ist ein günstiger Versicherungsschutz ab 58 Euro im Jahr bei Baden-Badener zu haben. Mehr zu den Hundehaftpflicht Testsieger bei hundehaftpflicht-vergleich.org

Was macht eine gute Hundehaftpflicht aus?

Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Der Versicherungsschutz sollte Mietsachschäden (zum Beispiel Schäden an einem gemieteten Hotelzimmer, eines Ferienhauses oder einer Mietwohnung) abdecken sowie auch das Führen ohne Leine (wenn sich der Hund losreisen sollte) und das Hütten durch Dritte, wie Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die hin und wieder mit dem Hund Gassi gehen.

Wichtig sind auch die Versicherungsklauseln, wie Selbstbeteiligung, Leinenzwang, ungewollter Deckakt oder Vertragslaufzeiten, Forderungsausfalldeckung, Fremdhüterrisiko oder Ausschüsse. Wenn diese Klauseln nicht ausgeschlossen werden oder im "Kleingedruckten" übersehen werden, kann jede vermeintlich günstige Versicherung im Schadensfall zu einem teuren Albtraum werden.

Welche Schäden deckt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Der Hundehalter haftet im Schadensfall per Gesetz in voller Höhe. Eine Hundehaftpflicht deckt gerechtfertigte Ansprüche aus Personen-, Vermögens- und Sachschäden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe ab. Im Falle eines Rechtstreites übernimmt der Versicherer die Prozesskosten und führt den Prozess.

Ferner gehört die Prüfung der Schadensersatzansprüche und die Feststellung der Schadenshöhe und die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche zum Leistungsumfang einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Braucht jeder Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht?

Obwohl in Deutschland die Versicherungspflicht auf bestimmte Bundesländer beschränkt ist, können die Forderungen im Schadensfall für den Hundehalter bis hin zur Privatinsolvenz führen. Gerade bei Personenschäden können schnell Beträge in Millionenhöhe auf den Hundehalter kommen. Eine Hundehaftpflicht kommt für solche Schäden auf.

Leinenzwang und ungewollter Deckakt

Manche Versicherungstarife sehen bestimmte Klauseln wie Leinenzwang vor. Demnach zahlt die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall nur dann, wenn der Hund angeleint war. Hier sollten die Hundehalter beim Abschluss des Vertrages darauf achten, dass der Leinenzwang in der Versicherungspolice ausgeschlossen wird.

Für den Fall, dass die Hundeverordnung der Gemeinde eine solche Leinenzwang-Regelung enthält, besteht für den Hund die Leinenpflicht unabhängig davon, ob dies im Vertrag verankert ist oder nicht.

Ungewollte Deckart: Laut § 833 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) zählt der ungewollte Deckakt zur Gefährdungshaftung des Hundehalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne, dass dies von den Hundehaltern gewünscht war, so handelt es sich hierbei rein rechtlich um Sachbeschädigung. Demnach muss der Schaden vom Halter des Rüden ersetzt werden, indem die Kosten für Tierarzt und Aufzucht der Welpen in voller Höhe gedeckt werden. Der ungewollte Deckakt ist in vielen Haftpflichttarifen enthalten, gehört aber nicht zum standardisiertem Leistungsumfang. Oftmals wird der ungewollte Deckart vom Leistungsumfang durch Klauseln sogar ausgeschlossen.

Hundehalter-Haftpflichttarife vergleichen und günstig abschließen

Es gibt viele Versicherungsklauseln, die den Leistungsumfang im Schadensfall deutlich schmälern. Auch die Höhe der jährlichen Prämie und die Versicherungskonditionen unterscheiden sich von Versicherer zum Versicherer enorm.

Günstiger als der Versicherer vor Ort sind oftmals die Tarife der Online-Vergleichsportale. Auf einen Blick sind hier die Tarifkombinationen, die möglichen Klauseln und die spezifischen Vertragskonditionen abgebildet. Dennoch sollte der Tarif nicht ausschließlich nach der Höhe der Prämie gewählt werden, ohne dabei die Einzelheiten der Versicherungskonditionen zu kennen.

Die größten Risiken lassen sich bereits mit einem Basis-Tarif der Hundehaftpflicht abdecken. Für Halter mit Familien oder besonders aktive Menschen empfiehlt sich ein umfassender Haftpflichtversicherungsschutz.

http://youtu.be/pW02BwfJFNE