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Lebensmittel und Kosmetik Berichte

Inhaltsstoffe bei Produktbewertungen abtippen?

Verbraucherplattformen dienen der Information über Produkte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf den größeren Plattformen diskutieren die Nutzerinnen und Nutzer kontrovers darüber, ob bei Berichten über Nahrungsmittel und Getränke beziehungsweise Kosmetika die Zutatenliste abgetippt werden soll oder nicht.

Warum ich die Zutatenliste bei Lebensmitteln und Getränken für wichtig halte
Bei Berichten über Lebensmittel und Getränke erachte ich die Zutatenliste als unverzichtbar; wünsche mir allerdings, dass E-Nummern nach Möglichkeit aufgelöst und erklärt werden. Ohne die Angabe der Inhaltsstoffe kann ich nicht beurteilen, ob ich das beschriebene Produkt verwenden kann oder nicht. Zwei einfache Beispiele können das unterstreichen. Joghurt enthält oft Gelatine. Für Vegetarier ist aber ebenso wie für Jüdinnen und Juden Gelatine tabu, da es sich um ein Produkt vom toten Tier handelt und dieses zudem überwiegend von unkoscheren Tieren (Schweinen) gewonnen wird. In Verbindung mit einem Milchprodukt ist Gelatine natürlich auch bei der ausnahmsweisen Gewinnung aus koscheren Tieren wie Rindern unkoscher. Fischgelatine wäre aus Kaschruth-Gründen möglich, da ich keinen Fisch esse, scheidet sie für mich auch aus. Kartoffelchips sind zwar grundsätzlich koscher (nicht immer, seit neuestem gibt es eine Sorte, bei deren Herstellung auch Fleisch verwendet wurde), aber zu Pessach scheiden sie aus, wenn bei ihrer Herstellung Weizen  oder Hefe verwendet wurde. Viele Kartoffelchips werden ohne Weizen produziert und sind koscher le Pessach, aber nicht alle. Ohne Angabe der Inhaltsstoffe kann ich nicht wissen, ob in konkreten Kartoffelchips Weizenbestandteile oder Hefe  enthalten sind; es sei denn, der Verfasser bzw. die Verfasserin umschriebe die Inhaltsstoffe romanhaft. Es gibt noch weitere Gründe für die Notwendigkeit der eindeutigen Benennung der Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln wie Allergien, vorhandene und im orthodoxen Judentum zu Pessach nicht zugelassene Hülsenfrüchte oder * schüttel * so furchtbare und ebenso unkoschere wie nicht vegetarische Zutaten wie Schellack oder Echten Karmin, welche manche Lebensmittel  beinhalten. Für einen vollständigen und nutzbaren Bericht über Lebensmittel und Getränke auf Meinungsplattformen erachte ich somit die Angabe (ersatzweise die Beschreibung) der Inhaltsstoffe für unabdingbar.

Warum die Inhaltsstoffe bei Kosmetika nicht zwingend angegeben werden müssen
Die Vorschriften der Kaschruth gelten grundsätzlich nicht für Kosmetika, je nach Rabbinerin oder Rabbiner besteht jedoch eine Geltung für Lippenpflegestifte, Lippenstifte und Zahnpasta. Der Grund für die entsprechende Auffassung besteht darin, dass Lippenpflegestifte und Lippenstifte möglicherweise abgeleckt werden und Zahnpasta zum Teil verschluckt werden kann. Die Inhaltsstoffe werden bei Kosmetika normalerweise nur in einer Sprache angegeben, welche als Kosmetiklatein bezeichnet werden kann, lediglich bei Naturkosmetika erfolgt mitunter eine zusammenfassende Angabe der Inhaltsstoffe auf Deutsch. Kosmetiklatein setzt sich aus einer Kombination klassischen Lateins mit latinisierten englischen Wörtern und ebenfalls latinisierten Wörtern aus dem Guarani zusammen. Hinzu kommen gelegentlich noch nicht dem klassischen Latein entsprechende Begriffe aus dem Latein des Mittelalters. Wirklich etwas anfangen mit einer abgetippten Inhaltsstoff-Liste von Kosmetikprodukten können also nur Leserinnen und Leser, welchjene Latein, Englisch und Guarani verstehen und diese Zielgruppe ist nicht sehr umfangreich. Wünschenswert ist ein Hinweis darauf, ob die duftgebende Substanz wirklich im beschriebenen Kosmetikprodukt vorhanden ist. Aber auch das kann nur geleistet werden, wenn die für die Erkenntnis der entsprechenden Früchte oder Pflanzen erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Im Ergebnis ist die Angabe der Inhaltsstoffe bei Erfahrungsberichten über Kosmetika entbehrlich.

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