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Von der Rechnung bis zum Inkassobüre

Inkasso

Der Begriff Inkasso ist in vielen Mündern und hat sehr unterschiedliche Bedeutungen.

Die Grundbedeutung des Inkasso
Die Grundbedeutung des Begriffs Inkasso bezieht sich auf die Überwachung des Zahlungseinganges. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Zahlungen pünktlich oder verspätet eingehen; Inkasso heißt nur, die Außenstände zu kassieren beziehungsweise den Zahlungseingang zu überwachen.

Das Mahn- und Inkassowesen
Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, versendet das Unternehmen eine Mahnung. Dabei wird eine angemessene Toleranzfrist von zwei oder drei Tagen bis zu einer Woche eingeräumt. Diese Frist ist je nach Unternehmen unterschiedlich. Danach werden entweder Mahnanrufe getätigt oder der Kunde wird in Verzug gesetzt, bei kleineren Summen und regelmäßiger Zahlungspflicht wird unter Umständen nichts gemacht. Stromversorger schicken ihren eigenen Außendienst, wenn die Forderung bei einem laufenden Vertrag mindestens 100 Euro beträgt, bei einer Forderung aus einer Schlussrechnung und bekannter neuer Adresse auch für geringere Beträge, wenn der Verbraucher weiterhin ihr Kunde ist.

Inkasso als Dienstleistung bzw. das Inkassobüro als neuer Eigentümer einer Forderung
Ein Inkassobüro kann entweder dienstleistend im Auftrag des die Forderung stellenden Unternehmens tätig sein oder die Forderung aufgekauft haben.
Wenn ein Kunde sich zahlungsresistent verhält oder nach einem Umzug seine neue Anschrift nicht ermittelt werden kann, verkaufen viele Unternehmen ihre Forderung an ein Inkassobüro. Das Inkassobüro berechnet sowohl den offenen Betrag als auch Auslagen. Die Berechnung von Kosten ist okay, wenn das Inkassobüro im Auftrag des Rechnungserstellers tätig wird, da durch das Inkassoverfahren Kosten entstehen. Es ist aber bedenklich, wenn das Inkassobüro die Forderung gekauft hat. In diesem Fall ist der Unterschied zwischen der Höhe der Forderung und dem vom Inkassobüro bezahlten Betrag sowohl die Prämie für das wirtschaftliche Risiko, die Forderung nicht einziehen zu können, als auch die Erstattung für die dem Inkassobüro entstehenden Kosten. Wenn das eine Forderung gekauft habende und sie somit im eigenen Interesse einziehende Inkassobüro dem säumigen Zahler ebenfalls Kosten in Rechnung stellt, lässt es sich seine Unkosten unzulässigerweise doppelt bezahlen. Jeder säumige Zahler hat einen Anspruch darauf, dass das Inkassobüro ihm nachweist, die Forderung legal einzutreiben. Aus diesem Nachweis geht hervor, ob es im Auftrag des die ursprüngliche Rechnung gestellt habenden Unternehmens oder nach einem Forderungserwerb eigenwirtschaftlich tätig ist. Wenn sich herausstellt, dass das Inkassobüro die Forderung gekauft hat, kann mit guten Erfolgsaussichten gegen die Berechnung von Kosten geklagt werden, Zinsen ab dem eigentlichen Fälligkeitsdatum und bereits durch das die ursprüngliche Forderung erworben habende Unternehmen berechnete Mahnkosten sind aber Bestandteil der erworbenen Forderung und müssen bezahlt werden.
 

Pünktliches Bezahlen ist wichtig

Pünktliches Bezahlen ist wichtig, da auch der Lieferant auf den Zahlungseingang angewiesen ist, um seinerseits die Rechnungen seiner Lieferanten pünktlich bezahlen zu können. Besser etwas Geld dazuverdienen, als Rechnungen zu spät zahlen: