Kasse zahlt Kur im Ausland
Kasse zahlt Kur im Ausland
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Lassen Sie sich EU-weit von qualifizierten Fachkräften beraten

Kasse zahlt Kur im Ausland

Kuren im Ausland liegen voll im Trend. Kein Wunder: Immer mehr Häuser bieten deutschen Qualitätsstandard.


Das müssen Versicherte wissen
Grundsätzlich können Sie die Kurklinik EU-weit frei wählen. Voraussetzung: Es geschieht mit ärztlichem Einverständnis.

Kassenpartner

Die meisten Krankenkassen haben Kooperationsverträge mit Kureinrichtungen im EU-Ausland. Polen, Tschechien Und Ungarn sind hier besonders beliebt. Hier stimmt nicht nur die Qualität, sondern auch der Preis. Teilweise sind die Kosten dort um 70% niedriger als in Deutschland.

Voraussetzungen
Es muss sich um ein medizinisch sinnvolles Reiseziel bzw. anerkannten Kurort handeln. Außerdem muss die Qualität der Behandlung deutsches Niveau haben und das medizinische Personal über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen.
Zuschüsse: Die Kasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung sowie 90% der Kurmittelkosten – maximal jedoch die Kosten, die bei einer Kur in Deutschland fällig geworden wären. Alles andere (Kurtaxe, Fahrtkosten, Unterkunft) wird je nach Kasse pauschal bezuschusst.

Antrag
Den Antrag stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt. Erst wenn die Krankenkasse ihr Okay gibt, sollten Sie die Kur auch wirklich antreten. Verfügt die Kasse nicht über einen Kooperationspartner, zahlt der Versicherte die anfallenden Kosten zunächst selbst. Sie werden dann später erstattet. Lassen Sie sich in jedem Fall eine detaillierte Aufstellung der Kurkosten ausstellen. Da erspart Ihnen im Zweifel Ärger mit der Kasse.