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Kfz Versicherungen

KFZ Versicherungen

Kfz Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung, die von einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften in Deutschland angeboten wird. Unterschiedliche Tarifmodelle berücksichtigen den Zustand des versicherten Fahrzeuges. Die Auswahl ist oft nicht leicht, doch durch die Möglichkeit, jährlich bis zum 30. November die Versicherung zu kündigen, ist man nur maximal ein Jahr an eine bestimmte Gesellschaft gebunden. Jährlich zu überprüfen, ob man immer noch mit dem günstigsten Tarif versichert ist, lohnt sich: Die Typklassen für die einzelnen Modelle werden jährlich anhand der Unfallstatistiken neu eingestuft und damit wechseln auch meist jährlich die Beitragshöhen. Am einfachsten geht dies mit einem kostenlosen Auto-Versicherungs-Vergleich. Darüber hinaus gibt es aber noch mehr, was man über die Kfz-Versicherung wissen sollte.

Berechnung der Beitragshöhen
Abgesehen davon, dass die Beiträge bei einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sind, hängt die Beitragshöhe von den sogenannten Kfz-Versicherungsklassen ab. Diese Klassen berücksichtigen das Fahrzeugmodell, die Region, in der das Fahrzeug sich bewegt und die Grundbedingungen des Fahrers bzw. Halters. Versicherungsbeiträge können in verschiedenen Intervallen bezahlt werden; meist gilt: Je mehr Raten pro Jahr, desto teurer kommt die Versicherung.
Erhöht die Versicherung die Versicherungsbeiträge um einen bestimmten Prozentsatz, dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Dies ist der Fall, wenn sich Typ –oder Regionalklasse aufgrund aktualisierter Unfallstatistiken anpassen.

Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wer sich über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus absichern will, der kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Eine weitere Möglichkeit für die Erweiterung des Versicherungsschutzes ist ein Schutzbrief, der zusätzliche Leistungen im Fall eines Unfalls bietet. Die angebotenen Optionen variieren in den einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Kündigung der Versicherung
Neben der außerordentlichen Kündigung bei Beitragserhöhung gibt es noch mehrere Möglichkeiten. Gekündigt werden kann im Schadensfall, der Versicherungsschutz erlischt dann nach dem Ende der Kündigungsfrist. Allerdings ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzufordern. Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit dem Datum der Abmeldung. Eine Kündigung der Versicherung ist dann nicht erforderlich. Wird die Versicherung fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt, so besteht in der Regel eine Frist von vier Wochen. Bei jeder Kündigung sollten bestimmte Formalien beachtet werden, damit die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt auch rechtskräftig ist. Ansonsten verlängert sie sich um ein Jahr.

Unterlagen für die Kfz-Zulassung
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges müssen mindestens bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. In der Hauptsache sind dies die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugbrief), Nummernschilder (wenn vorhanden), HU-/AU-Nachweis, Führerschein und Personalausweis, die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und gegebenenfalls eine Vollmacht.