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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt stellt eine finanzielle Sicherung der Existenzgrundlage des Kindes dar. Diese Sicherung muss durch die Eltern erbracht werden. Häufig tritt der Kindesunterhalt besonders bei einer Scheidung der Elternteile in den Fokus, wodurch verschiedene Beträge des zu zahlenden Unterhaltes fällig werden. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so hat der andere in jedem Fall eine Kindesunterhaltsleistung zu erbringen.

Die Höhe des Kinderunterhaltes wird gestaffelt errechnet und ergibt sich aus den Angaben der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei wird das Einkommen der Eltern sowie ein Selbstbehalt berücksichtigt, der garantieren soll, dass auch den Eltern die Grundsicherung gewährleistet wird. Anspruch auf Kindesunterhalt besteht nicht nur bis zur Volljährigkeit.

Zusätzlich kann Kindesunterhalt in Zeiten der Ausbildung oder des Studiums sowie bei finanziellen Engpässen geltend gemacht werden, sofern diese juristisch legitimiert sind. Geht ein Kind beispielsweise in das Studium über, so steht ihm in jedem Fall Kindesunterhalt zu. Wollen die Eltern den Kindesunterhalt nicht leisten, so besteht die Möglichkeit der Geltendmachung über den Klageweg.

Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch die Gerichte individuelle Regelungen der Höhe des Kindesunterhaltes getroffen werden können, damit die Grundsicherung für alle zugänglich ist. Zusätzlich wird keine Unterscheidung zwischen Kindern, die einer Ehe entsprungen sind und Kindern nicht verheirateter Partner. Die Vorgabe des Mindestunterhaltes entspringt der Staffelung im Sinne der Düsseldorfer Tabelle.

Diese kann individuell von den Familien nach oben hin verändert werden. Wird eigenmächtig eine Reduzierung des Kindergeldes vorgenommen, muss diese gesondert begründet werden und unterliegt im Klageverfahren in aller Regel dem klagenden Kind oder dem geschiedenen Elternteil.

Das Kindergeld stellt somit eine Grundsicherung des Kindes dar, das sowohl bis zur Volljährigkeit als auch in der Ausbildung und im Studium geleistet werden muss. Bei der Berechnung des Kindergeldes sind Anwälte behilflich, die sich ebenfalls an der Düsseldorfer Tabelle orientieren und weitere Aspekte berücksichtigen.

Text Kindesunterhalt