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Kitas streiken

Derzeit streiken die Mitarbeiter der Kitas, was viele Elternteile dazu nötigt, Urlaub zu nehmen oder unentschuldigt der Arbeit fern zu bleiben, um das Kind zu versorgen. Es gehört zu den grundsätzlichen Pflichten der Eltern, für die Betreuung der Kinder Sorge zu tragen. Auch bei Auftreten von Problemen sieht der Gesetzgeber keinen Grund dafür, dass Elternteile unentschuldigt von der Arbeit fernbleiben. Gerade in der heutigen Zeit, wo jeder froh ist, einen Arbeitsplatz zu haben, stellt das Schließen der Kitas aufgrund Streik die Eltern vor große Probleme.
Sicher, die Arbeitgeber wissen, dass die Kitas bestreikt werden – sie lesen ja auch Zeitung und hören die Nachrichten. Weiter muss der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern keinen Urlaub geben, wenn es die betrieblichen Belange nicht zulassen (§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz). Welche Folgen haben Elternteile zu erwarten, wenn sie unentschuldigt oder mit dem Hinweis auf die bestreikte Kita ihre Arbeit nicht aufnehmen? Für das BGB ist der Kita-Streik kein Grund, nicht zur Arbeit zu erscheinen (§ 616 BGB).
Viele Eltern arbeiten jedoch nicht zum Spaß, sondern weil die Immobilie, die Möbel oder das Auto abzuzahlen sind oder auch, weil das Einkommen eines Elternteils nicht zum Leben ausreicht. Sie trifft der Streik besonders, denn wenn einer seinen Arbeitsplatz verliert, sieht es düster aus.
Fachanwalt Roland Sudmann wird in diesen Tagen mit dem Kita-Streik-Problem konfrontiert. Die Streiks der Kitas werden einige Tage zuvor angekündigt; die betroffenen Eltern haben somit ausreichend Zeit, sich mit Fachanwalt Roland Sudmann in Verbindung zu setzen und beraten, welche Ansprüche sie ihrem Arbeitgeber gegenüber haben.