Krankenversicherung für Familien

Kinder von Verheirateten werden nicht kostenfrei in der „Gesetzlichen“ versichert, wenn der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von mehr als 4.162 € monatlich (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010: 49.950 €) hat und regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich Versicherte.
Beispiel 1: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient monatlich 850 €. Ihr privat versicherter Mann verdient monatlich 4.200 € brutto. Sein Einkommen übersteigt sowohl 4.162 € im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Kinder müssen ebenfalls privat versichert werden.
Beispiel 2: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient 850 € monatlich. Der Mann ist selbstständig und privat versichert. Sein monatliches Bruttoeinkommen beträgt im Schnitt 2.500 €. Sein Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als 4.162 € monatlich. Gemeinsame Kinder werden kostenfrei bei der Mutter versichert.
Beispiel 3: Die Ehefrau ist freiwillig gesetzlich versichert und verdient 4.200 € brutto monatlich. Der Ehemann ist privat versichert, verdient ebenfalls 4.200 € brutto monatlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt zwar 4.162 € brutto im Monat, nicht jedoch das Einkommen seiner Frau. Die Kinder sind deshalb bei der Krankenkasse der Frau kostenfrei mitversichert.
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