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Kredit mit Trinkgeldern

Kredit für Kellnerinnen und Kellner

Kellnerinnen und Kellner können grundsätzlich wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Kredit beantragen. Wegen der besonderen Gestaltung des Arbeitseinkommens sind bei einem Kreditantrag für Kellner aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Das Arbeitseinkommen eines Kellners
Das Einkommen von Kellnerinnen und Kellnern setzt sich aus dem Lohn oder Gehalt sowie aus Trinkgeldern zusammen. Teilweise erhalten sie eine zusätzliche Umsatzbeteiligung in Form der Beteiligung am Bedienungsgeld. Lohn bedeutet, dass die Bezahlung der Servicekraft nach Arbeitsstunden erfolgt, während beim Gehalt ein fester Monatsbetrag vereinbart wird. Bei der Beantragung eines Darlehens für Kellnerinnen und Kellner bewerten Banken ein Gehalt als gegenüber dem Lohn größere Sicherheit, da sich der Lohn recht schnell verringern kann. Üblicherweise rechnen sie bei einem Kredit für Kellner und Kellnerinnen mit Lohnabrechnung nur das Einkommen an, das der vereinbarten Mindestarbeitszeit entspricht. Bei einer eventuellen Umsatzbeteiligung wird die Bank das Bedienungsgeld nur mit einem Teil des Durchschnittsergebnisses als Einkommen anrechnen, da sie die Höhe von Lohnzuschlägen grundsätzlich nicht als für die Zukunft gesichert einstuft.

Du bekommst kein Trinkgeld? Ein wenig Trostgeld gibt es hier:

Wird das Trinkgeld bei einem Kredit für Kellnerinnen und Kellner als Arbeitseinkommen bewertet?
Dass Kellnerinnen und Kellner zusätzlich zu ihrem Einkommen Trinkgelder erhalten, ist allgemein bekannt. Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzgeber die freiwilligen Zahlungen der Gäste steuerfrei gestellt hat. Wer einen Kredit für Kellner oder Kellnerinnen beantragt, sollte die Trinkgeldeinnahmen mit angeben; mehr als diese kürzen, kann die Bank nicht. Da es für die Trinkgeldaufnahmen keine betrieblichen Belege gibt, sollte der Antragsteller eines Ratenkredits für eine Kellnerin oder eines Darlehens für einen Kellner mindestens drei Monate lang die Trinkgeldeinnahmen aufschreiben und der Bank diese Liste zur Verfügung stellen. Auf diese Weise erkennt der Kreditgeber eine Kontinuität bei den Trinkgeldeinnahmen und kann diese bei der Haushaltsrechnung mit als Einnahmen werten.