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Das Sozialamt kann helfen

Kredit zur Abwehr einer fristlosen Wohnungskündigung durch das Sozialamt oder Jobcenter

Eine Kündigung wegen Mietrückständen kommt eigentlich nicht überraschend, denn der Mieter weiß, dass er die geforderte Miete mindestens zwei Mal in Folge nicht bezahlt hat oder seine angesammelten Mietrückstände zwei Monatsmieten betragen. Dennoch zeigen sich Mieter häufig überrascht und fragen sich, ob sie die Kündigung noch mit einem Kredit für ihre Mietrückstände abwenden können. Das geht tatsächlich, aber nicht in jedem Fall.

Lieber etwas dazuverdienen als die Miete schuldig bleiben

Voraussetzung für die Abwendung der fristlosen Kündigung
Eine fristlose Wohnungskündigung lässt sich durch die umgehende Bezahlung der aufgelaufenen Schulden abwenden, wenn es sich beim laufenden Mietverhältnis um den  ersten Vorfall dieser Art handelt. In diesem Fall muss der Vermieter die Kündigung zurücknehmen, falls die Mietschulden beglichen werden. Die nachträgliche Kündigungsabwehr funktioniert aber bei unbestrittenen Mietschulden nur einmal pro Mietwohnung. Sobald derselbe Mieter für dieselbe Wohnung ein weiteres Mal eine fristlose Kündigung wegen unbestrittener Mietrückstände erhält, muss der Vermieter eine nachträgliche Begleichung der ausstehenden Mietzahlungen nicht akzeptieren. Der fehlende Zwang zur Rücknahme der fristlosen Kündigung schließt natürlich nicht aus, dass diese auf freiwilliger Basis dennoch erfolgt. Besonders große Wohnungsbaugesellschaften mit vielen Leerständen haben oft selbst Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses und nehmen Kündigungen auch mehrfach bei verspätet eingehenden Zahlungen zurück. Wenn Minderjährige im gekündigten Haushalt leben, darf das Wohnungsamt jedoch eine Zwangseinweisung der bisherigen Mietpartei aussprechen, wenn es der Familie keine andere geeignete Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen kann.

Wann hilft das Sozialamt oder das Jobcenter?
Obdachlosigkeit gilt als unerwünscht und stellt nach allgemeiner Auffassung eine zu vermeidende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar. Darum können Sozialämter nach §36 SGB 12 einen Kredit zur Abwehr der fristlosen Wohnungskündigung durch die umgehende Zahlung der Mietrückstände gewähren, auch wenn der Antragsteller eigentlich nicht sozialhilfeberechtigt ist. Voraussetzung ist aber ein Nachweis, dass die Kreditaufnahme bei einer Bank nicht möglich ist. Wie dieser Nachweis genau zu erbringen ist, wird nicht geregelt, üblicherweise verlangt der Sachbearbeiter im Sozialamt die Vorlage einiger Kreditablehnungen. Es steht aber auch in seinem Ermessen, ein nachgewiesenes geringes Einkommen oder eine nachgewiesene schlechte Schufa-Auskunft als ausreichend für die Glaubhaftmachung einer auf dem Markt nicht möglichen Kreditaufnahme anzusehen. Eine zusätzliche Regelung besagt, dass der Mieter die Mietrückstände nicht durch fehlgeleitete Geldausgaben selbst verursacht hat. Diese Bestimmung ist in der Praxis dehnbar und wird bei im Haushalt lebenden Minderjährigen fast nie angewandt, da deren Obdachlosigkeit als besonders schlimm gilt. Wer Hartz IV bezieht, muss die Unmöglichkeit der Kreditaufnahme bei Banken nicht eigens nachweisen, sondern erhält ohne diesen Nachweis einen Kredit zur Begleichung seiner Mietschulden durch das Jobcenter. Ebenso wie der Vermieter eine zweite nachträgliche Mietzahlung nicht annehmen muss, kann das Sozialamt im Wiederholungsfall die absichtliche Herbeiführung der Kündigung wegen der Mietrückstände unterstellen und muss dann kein Darlehen für die Tilgung von Mietrückständen vergeben. Das gilt auch, wenn es sich um zwei verschiedene Wohnungen handelt.