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Kündigung als Arbeitnehmer

Wird ein Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer gekündigt, gilt es einige Punkte zu beachten. Dieser Artikel weisst auf einige Punkte hin und gibt Tipps für die eigene Kündigung sowie das Kündigungsschreiben.

Kündigung rechtzeitig ankündigen

Dieser Punkt ist eher ungewöhnlich und taucht nicht in jeder Empfehlung auf. Wer ein allgemein gutes Arbeitsverhältnis hat, sollte seine Kündigung rechtzeitig ankündigen. Wenn nur aus Unzufriedenheit gekündigt wird, sollte dem Unternehmen vorab die Chance für Veränderung eingeräumt werden. Sprechen Sie mit dem Vorgesetzten über die Dinge welche Sie belasten oder stören. Vielleicht kann das schon alle Probleme beseitigen. Es ist häufig den Unternehmen nicht klar weshalb Mitarbeiter unzufrieden sind. Immerhin können diese nicht hellsehen.

Wenn der Entschluss fest steht oder sogar schon eine neue Beschäftigung gefunden wurde, sollten Sie dem aktuellen Arbeitgeber die Entscheidung mitteilen. Speziell gegenüber den Arbeitskollegen ist dies mehr als fair. Je mehr Zeit der Arbeitgeber hat um Ersatz zu suchen, desto besser die Chancen, dass eine qualifizierte Nachfolge gefunden wird. Zudem können Sie, wenn genug Vorlaufzeit gegeben ist, ihren Nachfolger vielleicht sogar noch anlernen. 

Denken Sie immer an die Weisheit, "Man sieht sich im Leben immer zweimal". Kündigen Sie nicht verärgert oder unüberlegt. Wenn sich die Wege trennen ist dies so. Jedoch sollte man unbedingt sachlich bleiben und den eigenen Ausstieg aus einem Unternehmen professionell abwickeln. Es kann gut sein, dass Sie den ein oder anderen Kollegen im späteren Berufsleben erneut treffen. 

Immer schriftlichen kündigen

Ganz wichtig ist, dass ein schriftliches Kündigungsschreiben verfasst wird. Nur wenn Sie eine unterschriebene Empfangsbestätigung vorweisen können, besteht später die Möglichkeit die fristgerechte Kündigung zu beweisen. Dies ist nicht immer notwendig. Immerhin kommt es ja zum Glück nicht bei jeder Kündigung zu einem Rechtsstreit. Sollte es dennoch soweit kommen, ist es wirklich wichtig entsprechende Belege in der Hand zu haben. Daher unbedingt schriftlich kündigen und den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen lassen. 

Wenn Sie die unterschriebene Kündigung persönlich übergeben, lassen Sie sich eine doppelte Kopie inklusive Firmenstempel unterzeichnen. Dies bestätigt die Entgegen- und zur Kenntnisnahme. Wenn auf postalischem Weg gekündigt wird, sollte ein Einschreiben mit Rückschein gewählt werden. Sonst kann später die fristgerechte Zustellung nicht belegt werden.

Kündigungsfristen beachten

Bei einer fristgerechten Kündigung sind Sie als Arbeitnehmer an Kündigungsfristen gebunden. Welche hier genau vereinbart wurden kann dem bestehenden Arbeitsvertrag entnommen werden. Sehr häufig findet man dort auch einen Vermerk, welcher lediglich darauf hinweist, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet für Arbeitnehmer die weniger als 5 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt sind, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wer länger als 5 Jahre im Unternehmen war muss 8 Wochen Kündigungsfrist in Kauf nehmen. Je länger die Beschäftigung gedauert hat, desto länger wird später die Kündigungsfrist.

Dokumente anfordern

Bei der Kündigung sollte unmittelbar ein Arbeitszeugnis sowie alle noch im Unternehmen verbliebenen Dokumente angefordert werden. Dadurch wird der Arbeitgeber in eine Bringschuld versetzt. Er muss ihnen die angeforderten Dokumente, welche ihnen zustehen, zustellen oder übergeben.

Arbeitslosengeld bei Kündigung

Geht die Kündigung vom Arbeitnehmer aus, muss mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gerechnet werden. Das bedeutet, Sie werden nicht unmittelbar Arbeitslosengeld beziehen können. Sie sollten Details dazu unbedingt vorab mit der Agentur für Arbeit klären. Die Sperrfrist wird mindestens 4 Wochen betragen, kann jedoch auch länger werden. 

Linktipps

Hier noch einige weiterführende Links zum Thema Kündigung:

  • Kündigung im Arbeitsrecht (Wikipedia)
  • Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer