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Kündigung im Krankheitsfall

Ist eine Kündigung im Krankheitsfall möglich?

Ich musste mich vor sechs Wochen einer Operation am Knie unterziehen . Jetzt bin ich schon in der siebten Woche Arbeitsunfähig . Mein Chef droht mir mit einer Kündigung im Krankheitsfall, wenn ich nicht sofort wieder arbeitsfähig bin. Darf er mir kündigen ?
Sich mit solchen Fragen beschäftigen zu müssen, kann schneller passieren als einem lieb ist.
Ja, eine Kündigung im Krankheitsfall ist durchaus möglich. Das Kündigungsschutzgesetz verhindert keine Kündigung im Krankheitsfall, nein eine Krankheit kann sogar die Ursache einer Kündigung sein. Nach deutscher Rechtsprechung müssen drei Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein .
Eine negative Gesundheitsprognose, dass heißt das mit einer Verschlechterung der Gesundheit des
Arbeitnehmers zu rechnen ist .
Die zu erwartenden Fehlzeiten führen zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen.
Und es muss eine Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers vorgenommen werden .
Erst wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind ist die Kündigung bei Krankheit rechtswirksam.
Es gibt allerdings auch Umstände unter denen eine Kündigung bei Krankheit nicht wirksam ist. Dies wäre zum Beispiel, wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt und der nicht vor Aussprache der Kündigung gehört wurde. Unwirksam ist auch die Kündigung bestimmter Personengruppen wie Betriebsratsangehörige, Schwangere oder Schwerbehinderte.
Falls Sie Fragen zu der rechtlichen Situation haben, stellen Sie diese unbedingt dem Betriebsrat oder einem Anwalt und lassen Sie sich ausführlich beraten.