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Frostwächter gegen Rohrbruch und Folgeschäden

Leitungswasserschaden vermeiden und erkennen

Zwar ist gerade Hochsommer, da denkt man sicherlich am wenigsten an Frostschäden im Winter. Aber gerade jetzt sollte man schon überlegen, ob die eigene Heizungsanlage ausreichend funktioniert, gut gewartet ist oder ob das Risiko bestehen kann, dass während der nächsten Frostperiode ein Leitungswasserschaden entstehen kann.

Das kann passieren, wenn beim nächsten Kälteeinbruch die Minusgrade länger andauern. Zum Beispiel verursacht durch einen Wasserrohrbruch, der durch Einfrieren oder Platzen von Rohren entsteht - im Fachjargon von Versicherungsunternehmen auch Leitungswasserschaden genannt.

Ein Schaden durch Frost und Leitungswasser wird aber doch von einer Wohngebäudeversicherung oder  Hausratversicherung versichert und erstattet? Das denken viele. Ja,  aber nur dann, wenn alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. 

Da Rohrbrüche so richtig teuer werden können, ist es gut zu wissen, welch fatale Folgen daraus resultieren können. Die Spannbreite reicht vom Verlust des eigenen Hab und Guts über gesundheitsschädigende Schimmelbildung bis hin zur kompletten Unbewohnbarkeit für einen langen Zeitraum.

Woran erkennt man eigentlich schadhafte Wasserleitungen?

Nun, oftmals sind kleine Lecks in der Wasserleitung nur schwer zu lokalisieren. Ein deutliches Alarmzeichen ist aber beispielsweise ein Wasserverbrauch am Wasserzähler, obwohl über diesen Zeitraum hinweg alle Hähne und Wasseranschlüsse verschlossen sind. Wer jemals in einer Altbauwohnung gelebt hat, wo ein Vermieter geizig war oder ein Hausmeister nie nach dem Rechten sah, wird ähnliches vielleicht schon mal erlebt haben.

Für Eigentümer und Mieter gilt daher vorsorglich alles zu tun, um zu verhindern, dass ein Leitungswasserschaden überhaupt entstehen kann.

Maßnahmen gegen Frostschäden in Wohngebäuden


Hierzu folgende kleine Tipps: In den Wintermonaten sollte die Raumtemperatur in den Wohnräumen bei 19 Grad und  während der Nacht niemals unter 3-4 Grad liegen. Sind der Eigentümer oder die Mieter im Urlaub oder bleibt das Haus oder die Wohnung sogar für längere Zeit unbewohnt, dürfen die Mauern keinesfalls so auskühlen, dass sich Frost in den Leitungen bilden kann.

Hier sollte der Eigentümer oder ein beauftragter Hauswart das Heizungssystem im Wohngebäude entsprechend kontrollieren und darauf achten, dass in allen Bereichen, wo Frost entstehen kann, die Leitungen ausreichen isoliert sind – zum Beispiel an Außenwänden. Das erfordert natürlich, dass die Heizungsanlage ordentlich funktioniert und regelmäßig von sachverständigen Personen überwacht wird.