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Lustige und kuriose Urteile der Verkehrsgerichte

Kuriose Verkehrsrecht-Urteile gehören heutzutage zum Alltag in den Verkehrsgerichten, sowie bei Verkehrsrechtanwälten und nicht selten sorgen die Urteilsbegründungen der Richter sowohl in der Presse als auch bei den Anwesenden der Gerichtsverfahren für einen wahren Lacherfolg. Bereits die zu verhandelnden Streitfälle erweisen sich teilweise als wahrhaft skurril und kurios, denn nicht immer geht es bei den Gerichtsverfahren um die alleinige Ermittelung eines Unfallverursachers. Im folgenden Artikel werden nun einige der kuriosesten Streitfälle an den Verkehrsgerichten aufgeführt, die sich tatsächlich ereignet haben.

Die Begründung des Tempolimits in Spielstraßen
Das Tempolimit in einer Spielstraße wird von der Straßenverkehrsordnung auf 15 km/h festgelegt, damit die auf der Straße spielenden Kinder nicht durch die Fahrzeuge gefährdet werden. Bei einer höheren Geschwindigkeit gestalten sich der Bremsweg eines Wagens und auch die Reaktionszeit des Fahrers entsprechend hoch, wodurch spielende Kinder gefahrlaufen, von einem Autofahrer nicht rechtzeitig bemerkt und eventuell vom Fahrzeug erfasst zu werden. Diese Begründung erscheint eigentlich jedem vernünftig denkenden Menschen als plausibel, doch finden sich bezüglich dieses Tempolimits trotzdem immer wieder Streitfälle, welche vor einem Verkehrsgericht landen. In Leipzig kam es vor kurzer Zeit zu einer Rechtsprechung in Bezug auf dieses Tempolimit und die Begründung des Richters für diese Geschwindigkeitsbegrenzung erwies sich als recht kurios. Der Richter begründete das Tempolimit, das natürlich auch für Fahrradfahrer greift, mit den Worten, dass eine geringere Geschwindigkeit einen Radfahrer zweifelsohne zum Stürzen bringen würde. Wird auf den deutschen Straßen das Tempolimit also an die Balancefähigkeit von Fahrradfahrern angepasst?

Bußgeld und Fahrverbot wegen Darmprobleme
Das Oberlandgericht Zweibrücken musste vor einiger Zeit einen Fall bearbeiten, der sich als wahrhaft peinlich und entsprechend kurios erwies. Ein Autofahrer litt auf dem Heimweg unter einem plötzlichen Durchfall und fuhr außerorts mit einem erhöhten Tempo, um so schnell wie möglich zu einer Toilette zu gelangen. Tatsächlich wurde der Mann zu einem Bußgeld und zu einem Fahrverbot verurteilt, mit der Begründung, er hätte seiner Notdurft während der Fahrt nachkommen können. Der verurteilte Autofahrer legte Berufung gegen das Urteil ein und der Fall wurde erneut verhandelt. In der weiteren Verhandlung wägten die Richter zwischen dem Schamgefühl des Autofahrers und der tatsächlichen Überschreitung der Geschwindigkeit ab und versuchten zu überprüfen, in wie weit es zumutbar ist, dass sich ein Autofahrer in die Hose macht, wenn ein Beifahrer mit an Bord ist.

Der Chauffeur haftet!
Ein Chauffeur muss stets für das ordnungsgemäße Verhalten seiner Fahrgäste sorgen - so entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, als ein 19-jähriger Fahrgast sich im hinteren Teil einer Limousine zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte und während der Fahrt auf die Straße gestürzt ist. Der junge Mann zog sich ernsthafte Verletzungen zu und verklagte den Chauffeur des Wagens auf Schmerzensgeld. Der Chauffeur wurde vom Gericht tatsächlich zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, mit der Begründung, er hätte in den Rückspiegel schauen müssen, um sicher zu gehen, dass sich sein Fahrgast ordentlich verhält. Als ob ein Fahrer, und sei es auch ein professioneller Chauffeur, nichts Besseres zu tun hat, als dafür zu sorgen, dass sich ein erwachsener junger Mann nicht zu weit aus dem Autofenster lehnt!