Mein letzter Wille – alles im Guten geregelt
Mein letzter Wille – alles im Guten geregelt
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Ein sinnvolles Testament kann den Familienfrieden erhalten

Mein letzter Wille – alles im Guten geregelt

Im Rahmen der Erbfolge werden in Deutschland riesige Vermögen im Laufe eines Jahres vererbt. Ernsthafte Schätzungen gehen von etwa 200 Milliarden Euro aus. Doch nicht immer verlaufen die Erbfälle in Harmonie und Eintracht. Vielfach werden Anwälte und Gerichte bemüht um Erbstreitigkeiten auszufechten. Viele Menschen, die etwas zu vererben haben, lassen den Dingen ihren Lauf, ohne das sie sich um eine vernünftige Erbregelung kümmern. Darüber hinaus werden oft aus Unwissenheit unvernünftige, mangelhafte und eventuell unwirksame Testamente niedergeschrieben. Dieses kann dazu führen, dass die vorhandenen Vermögenswerte dort landen, wo der Erblasser sie bestimmt nicht hätte haben wollen.

Gesetzliche Erbfolge führt oft zu Zwietracht und Streit

Den größten Fehler, nämlich überhaupt kein Testament zu machen, begehen etwa 25 Prozent aller Menschen, die etwas zu vererben haben. Durch die dann eintretende gesetzliche Erbfolge kann manche unangenehme Überraschung auftreten. So kann der Fall eintreten, dass zum Beispiel kinderlose Ehepaare sich nicht gegenseitig allein beerben. Vielmehr kann es oft passieren, dass der Überlebende das Erbe mit Verwandten, dem Schwiegervater oder einem Schwager teilen muss. In der Regel bedeutet gesetzliche Erbfolge meistens, dass eine Erbengemeinschaft gebildet werden muss. Streit und Konflikte sind dann vorprogrammiert.

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Darüber hinaus warten viele Menschen deutlich zu lange mit der Niederschrift ihrer Wünsche und Vorstellungen bezüglich des Erbes. Doch schnell kann eine ernsthafte Erkrankung zur Testierunfähigkeit führen. Damit sind dann oft alle Gestaltungsmöglichkeiten, die man sich möglicherweise in seinem Kopf zurechtgelegt hat, zunichte gemacht.

Erbverträge können nur einvernehmlich geändert werden

Vorsicht sollte man auf jedem Fall bei der Abfassung eines Erbvertrages walten lassen. Verspricht der Vater oder die Mutter ihrem Kind in einem Erbvertrag, dass sie/er einmal der Erbe/ die Erbin sein wird, kommen Vater oder Mutter später ohne Zustimmung der möglichen Erben nicht mehr aus dem Vertrag heraus. Sollten die Familienverhältnisse doch einmal durch Streit und Zwietracht zerrüttet sein, kann dann schnell ein großes Problem entstehen.

Testament sicher aufbewahren

Ein privatschriftliches oder notarielles Testament sind da die besseren Alternativen. Ein Testament sollte aber gut und sicher aufbewahrt werden, denn in Deutschland verschwinden jedes Jahr viele Ausfertigungen spurlos, weil sie dem Finder nicht gefallen. Um sicher zu gehen, sollte man das Testament daher beim Nachlassgericht oder bei dem Notar hinterlegen, der das Testament entworfen und unterschrieben hat. Darüber hinaus sollte man sich bezüglich der steuerlichen Konsequenzen des Erbfalls unbedingt von einem sachkundigen Notar oder Fachanwalt beraten lassen.