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Mercedes, MAN, Volvo Lkw dürfen nur mit Lkw Führerschein gesteuert werden

Wer einen Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen (z.B. einen Volvo LKW) lenken möchte, muss einen LKW-Führerschein besitzen. Dieser Führerschein wird auch als die Klasse C1 bezeichnet und diese Klasse erlaubt ein Fahren eines Lkws zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gewicht. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse C1 im Inland übrigens auch zum Führen von Kraftomnibussen, gegebenenfalls auch mit einem Anhänger, mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten nur zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienlich werden. Es spielen aber noch einige andere Aspekte eine Rolle, wie zum Beispiel die erforderlichen Zusatzqualifikationen. Um nämlich die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen sowie die wirtschaftliche Fahrweise zu fördern, müssen Kraftfahrer (z. B. für neue und gebrauchte Volvo LKW) im gewerblichen Bereich seit dem 10. September 2009 über so genannte Zusatzqualifikationen verfügen. Die Basis dieser Zusatzqualifikationen bildet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), das zwei Fälle unterscheidet. Fall 1: Bus- bzw. LKW-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, müssen in Zukunft alle fünf Jahre an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen. Diese Weiterbildung soll entsprechend die Fahrsicherheit sowie die wirtschaftliche Fahrweise fördern. Fall 2: Wer die Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erworben hat, muss künftig eine Prüfung absolvieren. Diese Prüfung soll die Qualifikation (Grundqualifikation) nachweisen. Als Voraussetzung generell muss der Anwärter ebenso den Erwerb der Klasse B absolviert haben und natürlich ist das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt. Ebenfalls bestehen die Befristungen weiter, wie beispielsweise die Tatsache, dass der Anwärter nicht älter als 50 Jahre sein darf. Nachfolgend hier ein Überblick über alle Führerschein-Klassen für den Lkw: Klasse C1 - Kraftfahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg (sogenannte Kleinlaster); Klasse C1E - Kraftfahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 759 kg überschreitet; Klasse C - Kraftfahrzeuge ab 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen und es darf ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse mitgeführt werden; Klasse CE - alle möglichen Last- und Sattelzüge.