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Endlich keinen Eintritt beim Arzt mehr zahlen müssen

Praxisgebühr - ein Begriff von früher

Nicht nur der 55-Cent-Brief und die 55-Cent-Briefmarke gehören ab dem 01.01.2013 der Vergangenheit an, auch die Praxisgebühr wird abgeschafft. Und deren Verschwinden macht Verbraucher, soweit sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, glücklich. Damit kommen ihnen die Überschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch noch teilweise zugute.

Was war die Praxisgebühr?
Die Praxisgebühr musste pro Quartal beim Arzt und zusätzlich beim Zahnarzt bezahlt werden. Zusätzlich fiel sie bei einer überweisungsfreien Behandlung bei Fachärzten und einmalig im Quartal bei der Nutzung eines Notdienstes an. Wer im Urlaub ebenfalls zum Arzt musste, bezahlte die Praxisgebühr ein weiteres Mal, denn eine Überweisung von Hausarzt zu Hausarzt war nicht möglich; je nach Urlaubsort ließ sich aber tricksen, denn der Badearzt im Kurort kann auch die hausärztlichen Grundtätigkeiten mit erledigen. In einer Gemeinschaftspraxis war die Praxisgebühr natürlich nur einmal zu zahlen, auch wenn die Behandlung durch unterschiedliche Ärzte erfolgte. Ebenso musste beim Vertretungsarzt während des Praxisurlaubs keine erneute Praxisgebühr bezahlt werden, wenn sich der Patient an den vom behandelnden Arzt angegebenen Ersatzarzt hielt – kam er mit diesem nicht klar und entschied sich für einen anderen Ersatzdoktor, musste die Praxisgebühr erneut bezahlt werden.

Auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr hilft jeder Nebenverdienst, die weiterhin hohen Zuzahlungen im Gesundheitswesen zu bezahlen

Wie hoch war die Belastung durch die Praxisgebühr?

Die meisten Versicherten haben wohl 50 Euro im Jahr für die Praxisgebühr bezahlt, nämlich vier Mal im Jahr beim Hausarzt und einmal beim Zahnarzt. Einige kamen ohne zusätzliche Zahnarztgebühr aus, da dieser nichts gefunden hatte und die reine Kontrolluntersuchung praxisgebührenfrei war. Andere Patienten mussten hingegen auch regelmäßig zum Notdienst oder im Urlaub zum Arzt oder hatten auch einfach nur häufiger Zahnschmerzen, so dass sich die persönliche finanzielle Belastung durch die Praxisgebühr auch auf einhundert und mehr Euro im Jahr belaufen konnte.

Hatte die Praxisgebühr eine Steuerungswirkung?
Dass die Praxisgebühr keine Steuerungswirkung gehabt hätte, stimmt tatsächlich nicht so ganz. Niemand begann mehr Ende eines Quartals eine planbare Zahnarztbehandlung, damit er oder sie nicht für zwei Vierteljahre die jeweilige Praxisgebühr beim Dentisten zahlen musste. Eine erwünschte Steuerungswirkung zeitigte die Praxisgebühr auch, indem Versicherte häufiger als vorher zunächst zum Hausarzt gingen und sich zum Facharzt überweisen ließen. Damit konnten nicht nur unnötige Facharztbesuche verhindert werden, sondern auch ein Zusammenlaufen der Behandlungsfäden beim Hausarzt war gewährleistet. Nach der Abschaffung der Praxisgebühr bleibt zu wünschen, dass Patienten freiwillig zunächst zum Hausarzt gehen und sich zum Facharzt überweisen lassen, auch wenn dadurch für sie kein direkter Geldvorteil mehr entsteht.

Was sagten Ärzte zur Praxisgebühr?
Die meisten Ärzte waren genervt durch den Verwaltungsaufwand, allerdings hatten sie das Geld der Praxisgebühren bereits in ihrer Kasse, ehe die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgte. Die Arztpraxis war lediglich die Inkassostelle für die Praxisgebühr, da die daraus resultierenden Einnahmen mit den Honoraransprüchen verrechnet wurden.

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