Probleme mit Ihrem Arzt? Ein Rechtsanwalt für Arztrecht hilft weiter.
Probleme mit Ihrem Arzt? Ein Rechtsanwalt für Arztrecht hilft weiter.
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Im Patientenrecht hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Arztrecht weiter.

Probleme mit Ihrem Arzt? Ein Rechtsanwalt für Arztrecht hilft weiter.

Es ist immer dasselbe: liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor, sitzt der Arzt meist am längeren Hebel und der Patient hat das Nachsehen. Es hat etwas von dem Kampf des kleinen David gegen den übermächtig erscheinenden Goliath, wenn ein Patient sich vor Gericht gegen einen Arzt oder eine Klinik zur Wehr setzen muss. Und in einem Rechtsverfahren braucht es deshalb mehr als nur Glaube an die Gerechtigkeit. Hier muss ein Rechtsanwalt für Arztrecht her, denn letztlich kann bei Arztrecht nur ein Anwalt objektiv beurteilen, wie die Chancen auf Prozessgewinn für den Patienten stehen.


Wieso als Patient zu einem Rechtsanwalt für Arztrecht?


Es klingt wie ein Widerspruch in sich: Ein Rechtsanwalt für Arztrecht soll Patienten helfen können? Tatsächlich ist es so, dass auch ein Rechtsanwalt für Arztrecht ein Anwalt für Medizinrecht ist und als solcher seine Fachkenntnisse in den Bereichen Arztrecht (ärztliches Berufsrecht), Arzthaftung, Patientenrecht und Versicherungsrecht erworben hat. Die Spezialisierung bei einem solchen Anwalt liegt aber auf dem Bereich des ärztlichen Berufsrechtes. Das muss für Patienten kein Nachteil sein – ganz im Gegenteil.
Als Patient weiß man oft nicht, welche Vielzahl von juristischen Mitteln ein Arzt zur Verfügung hat, um sich aus der Verantwortung gegenüber dem Patienten heraus zu ziehen. Ein Rechtsanwalt für Arztrecht bringt hier Klarheit und weiß dies sehr genau, welche Rechte dem Arzt zustehen und wann ein Arzt seine Rechte und berufsrechtlichen Kompetenzen überschritten hat. Durch präzises Fachwissen und fundierten Rat kann ein Rechtsanwalt für Arztrecht dem Patienten so zu einer Art „Waffengleichheit“ vor Gericht verhelfen. Denn weiß ein Patient erst einmal, mit welchen Waffen der Gegner vor Gericht kämpft, kann sich der Prozess für den Patienten viel überschaubarer und damit Erfolg versprechender entwickeln. Und das erhöht die Chance auf einen Prozessgewinn.


Was macht ein Rechtsanwalt für Arztrecht anders als ein Anwalt für Patientenrecht?


Ein speziell auf Arztrecht geschulter Rechtsanwalt versteht die Interessen eines Arztes viel besser und legt aufgrund seiner fachlichen Verständnistiefe für dieses Rechtsgebiet, dem Patienten die Sachlage objektiv, klar und fassbar dar und beleuchtet die Sachlage des Patienten aus einem bisher unbekannten Blickwinkel. Ein Rechtsanwalt für Arztrecht, der sich für Patienten einsetzt wird eher im „Vorfeld“ eines Prozesses tätig. Das heißt: er wägt die Chancen und Risiken sorgfältig ab, ob die Klage Erfolg haben kann und welche Fakten der gegnerischen Seite wichtig sein könnten, leitet entsprechende Gutachten und Gegengutachten ein und zeigt dies in der Rechtsberatung dem Mandanten auf. Im Idealfall arbeitet ein Rechtsanwalt für Arztrecht mit dem Anwalt für Patientenrecht zusammen um für den Patienten lückenlos und strategisch günstig vor Gericht erfolgreich zu sein.
Der Patientenanwalt kümmert sich dagegen nur um die Patientenrechte. Arzthaftung, das Verhandeln mit Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherungen um außergerichtliche Vergleiche, sowie die Durchsetzung der Anweisungen aus der Patientenverfügung aber auch das Erstreiten von Schadensersatz und Schmerzensgeld gehört zum Tätigkeitsfeld eines Patientenanwaltes.
So kann ein versierter Anwalt für Arztrecht einem Anwalt für Patientenrecht die nötigen Rechtsquellen, Musterurteile aus dem Richterrecht und die gegnerischen Schwachstellen des Arztes sehr genau aufzeigen und damit zum Erfolg für den Patienten viel beitragen. Arbeiten ein Rechtsanwalt für Arztrecht und ein Anwalt für Patientenrecht Hand in Hand zusammen, kann ein Patient mit sehr hohen Erfolgsaussichten auf einen Prozessgewinn vor Gericht rechnen.