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Ratenzahlungen sind nicht ganz dasselbe wie Ratenkredite

Ratenzahlung und Ratenkredit

Ein Ratenkredit hat Ähnlichkeiten mit einer Ratenzahlung, dennoch gibt es eindeutige Unterschiede.

Die Ratenzahlung
Die Ratenzahlung ist die Vereinbarung mit dem Lieferanten, die gelieferte Ware in Raten zu bezahlen. Rechtlich gesehen wurde ein Kaufvertrag gemeinsam mit einem Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen, der Vertragspartner ist für beide Verträge der jeweilige Lieferant. Der gesonderte Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung ist nicht unbedingt erforderlich, sie kann auch als Bestandteil des Kaufvertrages in diesen integriert werden. Der Kunde erhält bei einer Ratenzahlung kein Geld ausgehändigt, sondern lediglich die Ware. Der Lieferant refinanziert die von ihm gewährte Ratenzahlung bei Bedarf über seine Hausbank oder eine andere Bank. Für die Vereinbarung der Ratenzahlung zahlt der Kunde meistens einen Teilzahlungszuschlag, auf diesen verzichten einige Händler aber auch immer oder im Rahmen besonderer Aktionsverkäufe.

Der Ratenkredit
Der Ratenkredit wird von Verbrauchern oft als Anschaffungsdarlehen bezeichnet, wenn er damit Anschaffungen finanziert. Im Gegensatz zu einer Ratenzahlung existieren bei einem Ratenkredit immer zwei Verträge. Neben dem Kaufvertrag mit dem Lieferanten schließt der Kunde einen Kreditvertrag mit einem Kreditgeber ab. Der Ratenkredit kann sowohl bei einer beliebigen Geschäftsbank als auch durch Vermittlung des Händlers aufgenommen werden. In jedem Fall erhält der Verkäufer bei einem Ratenkredit sofort den vollen Kaufpreis. Diesen zahlt der Käufer, wenn er den Anschaffungskredit bei einer freien Bank aufnimmt. Wenn der Händler den Ratenkredit über eine Partnerbank vermittelt, bekommt er von dieser den vollen Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss überwiesen. Ein Ratenkredit muss nicht in jedem Fall ein Anschaffungsdarlehen sein, er kann auch zu anderen Zwecken wie der Umschuldung aufgenommen werden. Die Kreditabwicklung über den Händler ist oft (nicht immer) günstiger als eine Kreditaufnahme auf dem freien Markt. Das gilt besonders, wenn der Händler bei Barzahlung durch den Käufer hohe Rabatte gibt, wie sie im Autohandel üblich sind.