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Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer:
In erster Linie ist die Pflicht eines jeden Arbeitnehmers die Arbeitspflicht. Darüber hinaus fasst man unter dem allgemeinen Begriff der Treuepflicht die gesamten Nebenpflichten zusammen. Dazu zählen Bereiche wie etwa die Enthaltung von Wettbewerb, Annahmeverweigerung von Schmiergeldern, die Mehrarbeit, Unterlassung von Vertragsbruch, das Anzeigen eventuell drohender Schäden und nicht zuletzt die Verschwiegenheit. Wenn ein Arbeitgeber nun eine oder mehrere dieser Punkte nachweislich verletzt hat, so kann er eine Abmahnung erhalten, je nach Schwere der Verletzung die Kündigung riskieren und sogar auf Schadensersatz verklagt werden.
Arbeitgeber:
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Zahlung des Lohns. Zu den Nebenpflichten zählen ganz besonders die Fürsorgepflicht, die Pflicht auf Beschäftigung, die Gewährung von Urlaub, die Gleichbehandlungspflicht, die Gewährung eines Einblickes in die Personalakte, die Pflicht, einen Ersatz von Schäden sowie Aufwendungen des Arbeitnehmers von Sachen, die bei der Verrichtung seiner Tätigkeiten entstehen, die Pflicht auf Information und nicht zuletzt die Pflicht seinem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu erstellen. Wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitgeber eine dieser Pflichten verletzt hat, sollte man zunächst versuchen, den Sachverhalt unter vier Augen, d.h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Ruhe anzusprechen und wenn dies fruchtlos verläuft, kann in Erwägung gezogen werden, den Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Roland Sudmann in Mannheim und Schwetzingen mit der Sache zu beauftragen. Ist eine außergerichtliche Einigung auch durch die Zuhilfenahme des Anwaltes nicht möglich, so bleibt letztlich nur das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der Belange. Lassen Sie sich kompetent beraten und handeln Sie in keinem Fall unüberlegt und voreilig.