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¿Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung wird oft zu den entbehrlichen Versicherungen gerechnet. Tatsächlich zahlt in vielen Fällen wie bei einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer die Hausratversicherung. Dennoch gibt es mindestens zwei Fälle, in welchen eine Reisegepäckversicherung im Gegensatz zu einer Hausratversicherung zahlt, so dass eine solche Versicherung durchaus sinnvoll sein kann. Hierbei handelt es sich um den Diebstahl im Zug sowie um den Diebstahl auf einem Campingplatz oder im Hostel. Bei Versicherungsverträgen besteht jedoch weitgehend Vertragsfreiheit. Die geschilderten Fälle beziehen sich auf die üblichen Versicherungsbedingungen. Es ist weder auszuschließen, dass die Vertragsbedingungen einzelner Reisegepäckversicherungen das Campingrisiko ausschließen, noch kann ausgeschlossen werden, dass einzelne Hausratversicherungen das Campingrisiko teilweise oder ganz einschließen oder gegen einen Prämienaufschlag zum Einschluss anbieten.

Der Diebstahl im Zug
Bei einem Diebstahl des Reisegepäcks im Zuge besteht natürlich grundsätzlich die Möglichkeit der Einrede, dass dieses aus den Augen gelassen worden sei. Wer aber alleine reist und zur Toilette geht, schleppt dorthin nicht sein ganzes Gepäck mit. Das akzeptiert auch die Reisegepäckversicherung und erstattet den Diebstahl von Reisegepäck, wenn ein Alleinreisender die Zugtoilette aufgesucht hat. Bei einer Reise zu zweit oder in einer noch größeren Gruppe ist der Besuch der Toilette im Zug allerdings kein Grund, das Gepäck aus den Augen zu lassen, da in diesem Fall die Mitreisenden auf das Gepäck achten können. Nicht versichert sind im Rahmen der Reisegepäckversicherung Zahlungsmittel und Fahrkarten. Leicht tragbare Wertsachen wie das Mobiltelefon sollten auch mit auf die Zugtoilette genommen werden, da die Reisegepäckversicherung deren Erstattung auf Grund mangelnder Sorgfalt ablehnen kann. Beim Einschlafen im Zug gilt bei den meisten Versicherungen, dass absichtliches Einschlafen als mangelnde Sorgfalt gilt, während das unbeabsichtigte Nickerchen der Regulierung des Gepäckdiebstahls durch die Versicherung nicht widerspricht.

Das Campingrisiko in der Reisegepäckversicherung
Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist das Campingrisiko in der Reisegepäckversicherung grundsätzlich eingeschlossen. Campingrisiko meint den Diebstahl von Reisegepäck aus einem nicht abschließbaren Zelt. Ein Diebstahl aus einem abgeschlossenen Wohnwagen ist ein Einbruchdiebstahl und als solcher durch die Hausratversicherung versichert. Voraussetzung für die Erstattung eines Schadens im Rahmen des Campingrisikos ist, dass der Versicherungsnehmer das Zelt zumindest zugebunden hat und dass dieses auf einem offiziellen Campingplatz aufgestellt wurde.

Diebstahl im Hostel
Während der Diebstahl aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer im Rahmen der Hausratversicherung versichert ist, erfordert der Diebstahl aus einem Mehrbettzimmer in einem Hostel nicht unbedingt einen Einbruch, sondern kann auch durch andere Bewohnerinnen und Bewohner des Zimmers erfolgen. Während die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, gilt der Diebstahl in einem Mehrbettzimmer eines Hostels in der Reisegepäckversicherung als analog zum Campingrisiko versichert. Bei einer Übernachtung im Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder Doppelzimmer gilt das Hostel versicherungstechnisch naturgemäß als Hotel, so dass die Hausratversicherung zahlt, da der Diebstahl einen Einbruch oder die missbräuchliche Verwendung des Schlüssels durch das Personal voraussetzt.